⚡ Pflichtteil zu niedrig, verweigert oder umgangen?
💡 Viele Enterbte haben Anspruch auf Auskunft, Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung.
Ich bin Anna O. Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Erbrecht. Seit 2023 betreue ich bundesweit Mandanten, die nach einem Todesfall mit Pflichtteilsfragen, Erbauseinandersetzungen oder der Wirksamkeit eines Testaments konfrontiert sind.
Rechtliche Grundlagen
Ihre Ansprüche verständlich erklärt

Häufige Fragen
FAQs
Die Erstprüfung über das Kontaktformular ist kostenfrei und unverbindlich.
Ja – häufig reichen erste Informationen (z. B. Testament, Schreiben der Erben oder Erinnerungen), um die Lage einzuschätzen. Unterlagen können wir dann gezielt anfordern.
Ich prüfe, ob Anfechtungsgründe vorliegen (z. B. Testierunfähigkeit, Irrtum, Drohung oder formale Fehler) und welche Schritte sinnvoll sind.
Auch dann kann ich prüfen, ob sich zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche oder Schritte gegen Zahlungsdienste ergeben.
Ja. Pflichtteilsansprüche verjähren regelmäßig binnen drei Jahren ab Kenntnis. Je früher wir prüfen, desto besser.
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Aktuelle Hinweise zum Erbrecht
Bleiben Sie informiert: Auf meinem Blog finden Sie regelmäßig Beiträge zu Pflichtteil, Testamentsanfechtung, Erbengemeinschaften und typischen Konflikten nach einem Todesfall.


