Vorladung Geldwäsche Krypto – warum Krypto-Opfer jetzt schnell handeln müssen
Vorladung Geldwäsche Krypto?
Wenn Sie nach einem Krypto-Betrug eine Vorladung wegen Geldwäsche erhalten haben, obwohl Sie sich selbst als Opfer sehen, ist schnelles Handeln entscheidend. Ich bin spezialisiert auf die Verteidigung in genau solchen Fällen – bundesweit und diskret.
Sie haben Geld in Kryptowährungen investiert – und verloren. Nun erhalten Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen Geldwäsche, obwohl Sie sich selbst als Opfer eines Betrugs sehen?
Genau diese Konstellation tritt zunehmend auf – und sie ist juristisch heikel. Ich bin Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwältin für Erbrecht und zertifizierte Expertin für Kryptowerte und Steuern. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die rechtliche Rückholung von Geldern nach Krypto-Betrugsfällen – sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich.
Leichtfertige Geldwäsche bei Krypto-Transaktionen – das steckt dahinter
Wer im Rahmen eines Krypto-Betrugs Zahlungen erhalten, umgetauscht oder weitergeleitet hat, kann sich – nach Auffassung vieler Strafverfolgungsbehörden – der sogenannten leichtfertigen Geldwäsche nach § 261 Abs. 5 StGB schuldig gemacht haben.
Dabei reicht es oft aus, dass man „die Augen verschlossen“ hat, wo kritisches Nachfragen angebracht gewesen wäre.
Vorladung Geldwäsche Krypto – ein Fall aus der Praxis
Ein Mandant erhielt mehrere Überweisungen, tauschte diese in USDT und leitete sie an eine Wallet weiter – auf Anweisung des angeblichen „Konto-Managers“ einer Fake-Börse. Er wollte lediglich „seine Investition sichern“.
Monate später: Vorladung als Beschuldigter wegen Geldwäsche.
Opferrolle schützt nicht automatisch vor Strafbarkeit
Ein weitverbreiteter Irrtum lautet:
„Ich bin doch selbst betrogen worden – dann kann ich doch nicht noch strafbar sein!“
Doch genau das ist möglich: Das Strafrecht kennt keine generelle Opferprivilegierung. Entscheidend ist, ob Sie leichtfertig gehandelt haben – also grob fahrlässig.
Was tun bei einer Geldwäsche-Vorladung im Krypto-Kontext?
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Schweigen ist Gold: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen. Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung.
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Sofort Verteidigung sichern: Jede unbedachte Aussage kann strafverschärfend wirken.
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Fachanwalt einschalten: Es geht um mehr als ein Missverständnis – es geht um eine mögliche Vorstrafe, Vermögensabschöpfung oder Eintrag ins Führungszeugnis.
Ihre Verteidigung bei Geldwäsche-Vorwurf durch Krypto-Betrug – mein Ansatz
Ich verteidige Sie mit fundierter Erfahrung und strategischem Weitblick:
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Gründliche Analyse Ihrer Transaktionshistorie
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Prüfung der Einlassungsmöglichkeiten
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Juristische Einordnung im Kontext von § 261 StGB
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Strategische Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft
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Koordination mit zivilrechtlicher Rückabwicklung (z. B. Bankinanspruchnahme)
Fazit: Vorladung Geldwäsche Krypto – nicht warten, sondern verteidigen
Geldwäschevorwürfe im Krypto-Kontext sind juristisch anspruchsvoll und betreffen nicht nur Kriminelle – sondern oft Menschen, die getäuscht wurden und nun unerwartet in den Fokus der Ermittler geraten.
Wenn Sie betroffen sind, sichern Sie sich frühzeitig rechtliche Verteidigung. Ich stehe Ihnen bundesweit zur Seite – mit Erfahrung, Diskretion und einer fundierten Strategie.
📞 Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor andere über Ihre Zukunft entscheiden.
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