REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft

Kanzlei für Kapital und Vermögen

Konto gesperrt oder gekündigt? Geld durch Phishing verloren?

Wir setzen Ihre Rechte gegenüber der Bank durch.

Zum Bank- und Kapitalmarktrecht →

Erbfall in der Familie? Pflichtteil, Testament, Erbengemeinschaft?

Wir sichern Ihren Anteil und Ihr Lebenswerk.

Zu Erbrecht und Vermögensnachfolge →

Vorladung, Durchsuchung oder Vermögensarrest?

Äußern Sie sich nicht, bevor wir die Akte kennen.

Zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht →

Depot eingefroren, Zahlung blockiert, Ausfuhr gestoppt?

Wir beantragen die Freigabe bei Behörden und Banken, auch auf Russisch.

Zu Sanktionen und Außenwirtschaft →

MiCAR-Lizenz, E-Geld-Token oder ein Herausgabeverlangen gegen Ihre Plattform?

Wir prüfen auch das Tracing-Gutachten dahinter, mit eigener Blockchain-Forensik.

Zu Kryptowerten und Tokenisierung →

Die Bank verlangt einen Mittelherkunftsnachweis? Gewinne nicht versteuert?

Haltefrist, Nachversteuerung, Selbstanzeige: steuerlich und strafrechtlich aus einer Hand.

Zur Kryptosteuer →

Kein passender Einstieg? Schildern Sie Ihr Anliegen direkt.

Fachanwältin für Bank- und KapitalmarktrechtFachanwältin für ErbrechtZertifizierte TestamentsvollstreckerinZertifizierte Beraterin für Kryptowerte und SteuernBundesweit tätig, auf Deutsch, Englisch und Russisch

Ablauf

Ein Team, ein klarer Ablauf

1

Schildern Sie Ihr Anliegen

Schriftlich und in Ihren Worten, über das Formular oder per E-Mail.

2

Sie erhalten unsere Antwort

Innerhalb von 24 Stunden, mit einem konkreten nächsten Schritt.

3

Wir handeln

Gegenüber Bank, Behörde, Gegenseite oder Gericht.

Warum REXUS

Spezialisiert, unabhängig, dreisprachig

Anna O. Orlowa, LL.M., und ihr Team in Esslingen, bundesweit tätig.

Qualifikation

Zwei Fachanwaltstitel

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Erbrecht. Zertifizierte Expertin für Kryptowerte und Steuern.

Methode

Eigene Blockchain-Analyse

Wir verfolgen Zahlungsströme selbst und werten Tracing-Gutachten kritisch aus, statt sie ungeprüft zu übernehmen.

Haltung

Beide Seiten, drei Sprachen

Wir vertreten Kunden und Institute, nie in derselben Sache. Beratung auf Deutsch, Englisch und Russisch.

Aktuelles

Was sich gerade ändert

Alle Beiträge →

FAQ

Häufige Fragen

Für Anleger, Familien, Unternehmen, Emittenten, Krypto-Plattformen und Finanzinstitute. Unsere Rechtsgebiete: Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Sanktionen und Außenwirtschaft, Kryptowerte und Tokenisierung, Kryptosteuer.

Beide, aber nie in derselben Sache. Vor jeder Übernahme prüfen wir, ob ein Interessenkonflikt besteht.

In der Regel ja. Wer in der EU Kryptowerte verwahrt, tauscht oder eine Handelsplattform betreibt, braucht eine Zulassung nach MiCAR oder eine Notifizierung als Institut. Mehr unter MiCAR und CASP-Lizenz.

Geben Sie nichts heraus, was nicht zwingend verlangt ist, und lassen Sie Maßnahme und Gutachten prüfen. Mehr unter Krypto-Plattformen.

Jeder Check fragt in zwei Minuten Ihre Lage ab und zeigt, welche Norm greift und welche Frist läuft. Er ersetzt keine Prüfung Ihres Falls.

Ja. Wir vertreten Mandanten bundesweit und grenzüberschreitend, auf Deutsch, Englisch und Russisch.

Schildern Sie Ihr Anliegen über das Kontaktformular. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Die Zusendung ist noch kein Auftrag.

Kontakt

Schildern Sie Ihr Anliegen – Antwort innerhalb von 24 Stunden