Nach dem EuGH-Urteil vom 15.10.2026 (C-70/25) sind nicht autorisierte Abbuchungen sofort zu erstatten; über Fahrlässigkeit wird erst danach gestritten. Diese Erstattungspflicht kann eine Bank auch Geschäftskunden vertraglich nicht nehmen. Bei Haftung, Beweislast und Fristen dagegen schon.
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