
Bank- und Kapitalmarktrecht, Krypto und Vermögen
Wählen Sie Ihren Bereich: für Unternehmen und Plattformen oder für Privatpersonen und Familien.
Für Unternehmen & Plattformen
Für Privatpersonen & Familien
Drei Mandantengruppen, ein Fachgebiet
Interessenkonflikte prüfen wir vor jeder Übernahme. In derselben Sache vertreten wir nie beide Seiten.
Unternehmen & Emittenten
Mittelstand, Projekt- und Immobiliengesellschaften: Kapital über Anleihe und Token, Streit mit Banken, Prospekt- und Aufsichtsfragen.
Plattformen & Institute
Kryptobörsen, Verwahrer, Broker und Finanzinstitute: MiCAR-Zulassung, BaFin-Aufsicht und die Abwehr von Sicherungs- und Herausgabemaßnahmen.
Privatpersonen & Familien
Geschädigte von Anlagebetrug, Betroffene von Sanktionen und Strafverfahren, Erben und Unternehmerfamilien in der Nachfolge.
FAQs
Kanzlei, Mandate, Checks
Für Unternehmen, Emittenten, Krypto-Plattformen und Finanzinstitute im Bank- und Kapitalmarktrecht. Und für Privatpersonen und Familien bei Vermögensrückführung, Sanktionen, Strafverfahren, Erbrecht und Nachfolge.
Beide, aber nie in derselben Sache. Vor jeder Übernahme prüfen wir, ob ein Interessenkonflikt besteht.
In der Regel ja. Wer in der EU Kryptowerte verwahrt, tauscht oder eine Handelsplattform betreibt, braucht eine Zulassung nach MiCAR oder eine Notifizierung als Institut. Mehr unter MiCAR und CASP-Lizenz.
Geben Sie nichts heraus, was nicht zwingend verlangt ist, und lassen Sie Maßnahme und Gutachten prüfen. Mehr unter Krypto-Plattformen.
Jeder Check fragt in zwei Minuten Ihre Lage ab und zeigt, welche Norm greift und welche Frist läuft. Er ersetzt keine Prüfung Ihres Falls.
Ja. Wir vertreten Mandanten bundesweit und grenzüberschreitend, auf Deutsch, Englisch und Russisch.
Schildern Sie Ihr Anliegen über das Kontaktformular. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Die Zusendung ist noch kein Auftrag.
Ob Unternehmen, Plattform oder Familie: Schildern Sie Ihr Anliegen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.


