Schematische Darstellung Phishing Vorgang bis zur gerichtlichen Entscheidung

„Ein leergeräumtes Konto ist kein Schicksal – es ist ein Haftungsfall. § 675u BGB verpflichtet Banken zur Rückzahlung bei unautorisierten Zahlungen“ – Anna O. Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Konto leergeräumt durch Phishing – das passiert 2025 immer häufiger

Phishing-Angriffe auf Sparkassen-Kunden führen zunehmend dazu, dass das Konto leergeräumt wird. Professionelle Täter versenden täuschend echte Nachrichten mit Betreffzeilen wie „Ihr Sparkasse-Konto wurde eingeschränkt“ oder „pushTAN läuft ab“. Nach einem Klick auf den Link gelangen Nutzer auf gefälschte Login-Seiten – dort eingegebene Zugangsdaten und TANs werden missbraucht, um das Konto zu plündern.

Immer mehr Betroffene berichten: „Mein Sparkasse-Konto wurde leergeräumt – und die Bank will nicht erstatten.“

Konto leer durch Phishing – wer haftet bei Online-Banking Betrug?

Nach § 675u BGB ist klar geregelt: Wenn eine Zahlung nicht autorisiert wurde, muss die Bank das Geld erstatten. Das gilt auch bei Sparkassen-Phishing – etwa wenn Dritte durch Täuschung Zugriff auf Ihr Konto erlangen.

Die Bank kann sich nur entlasten, wenn sie nachweist, dass Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. In der Praxis ist das schwer. Selbst bei einem Klick auf eine täuschend echte E-Mail liegt oft keine grobe Fahrlässigkeit vor.

BGH, Urteil vom 26.01.2016 – XI ZR 91/14: Leichtsinn reicht nicht. Die Bank trägt die Beweislast.

Typische Phishing-Fälle bei Sparkasse, Postbank & DKB

  • Sparkasse:
  • Konto leergeräumt durch Fake-Mail Sparkasse mit pushTAN-Link
  • Postbank: angebliche Sicherheitsüberprüfung führt zu Datenklau
  • DKB: Kunden berichten über Fake-Login und unautorisierte Abbuchungen
  • Kreditkarte belastet nach Phishing-Angriff
  • Kontoübernahme durch Login-Seite im Sparkassen-Design

Phishing Konto leergeräumt – Ihre Rechte als Bankkunde

Wir prüfen für Sie:

  • Rückerstattung nach § 675u BGB (nicht autorisierte Zahlung)
  • Freistellung bei Kreditkartenmissbrauch
  • Rückforderung bei betrügerischem Cybertrading
  • Anspruch bei Bankversagen (unzureichender Schutz, fehlerhafte Zwei-Faktor-Authentifizierung)

Zögern Sie nicht, wenn Ihr Konto durch Phishing leergeräumt wurde – schnelle juristische Reaktion ist entscheidend.

Was tun nach leergeräumten Konto nach Phishing-Angriff ? Schritt-für-Schritt

  1. Sofort handeln: Onlinebanking-Zugang und Karten sperren lassen
  2. Beweise sichern: E-Mails, SMS, Login-Versuche, Kontoauszüge dokumentieren
  3. Strafanzeige erstatten – idealerweise mit anwaltlicher Begleitung
  4. Juristische Ersteinschätzung einholen – gezielte Prüfung durch Bankrechtsexpertin

Konto leergeräumt durch Phishing – Ihr Vorteil bei Rückforderung Online-Banking-Betrug

Die rechtliche Aufarbeitung von Online-Banking-Betrug – ob bei der Sparkasse oder anderen Banken – erfordert fundierte Expertise im Zahlungsdiensterecht. Nur bei präziser Argumentation und dokumentierter Beweislage lassen sich Rückforderungen bei Phishing erfolgreich durchsetzen.

Wir begleiten Mandantinnen und Mandanten bundesweit bei der Rückforderung nach Kontoabbuchungen infolge von Phishing-Angriffen.

 

FAQ – Häufige Fragen zu Konto leergeräumt durch Phishing – was jetzt?

Bekomme ich mein Geld von der Bank zurück?

Ja. Nach § 675u BGB muss die Bank nicht autorisierte Zahlungen erstatten. Die Bank kann sich nur entlasten, wenn sie beweist, dass der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Was ist mit Kreditkartenzahlungen?

Auch Kreditkartenzahlungen können zurückgefordert werden – z. B. über ein Chargeback-Verfahren. Bei betrügerischer Nutzung ohne Zustimmung besteht ein Rückzahlungsanspruch.

Wie lange habe ich Zeit zu reagieren?

Grundsätzlich beträgt die Frist zur Reklamation 13 Monate (§ 676b BGB). Eine sofortige Reaktion und anwaltliche Begleitung erhöhen jedoch die Erfolgsaussicht.

Kann ich auch strafrechtlich vorgehen?

Ja, Phishing ist strafbar (§ 263a StGB). Eine Strafanzeige ersetzt aber keine zivilrechtliche Anspruchsdurchsetzung. Beides sollte kombiniert erfolgen.

 

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