Krypto Betrug Geld zurückholen – nicht nur von Tätern, sondern auch von Banken? Ja. In vielen Fällen ist die Bankenhaftung bei Krypto-Betrug ein wirksamer Weg, um verlorene Gelder zurückzuholen.
Wann Banken bei Krypto-Betrug haften können
Wenn Betrüger über Monate hinweg Gelder erbeuten, ohne dass die beteiligten Banken reagieren, stellt sich zwangsläufig die Frage nach einer Bankenhaftung bei Krypto-Betrug.
Insbesondere bei Romance Scams, Fake Brokern oder Plattformen, die plötzlich verschwinden, laufen die Überweisungen häufig über mehrere Banken im In- und Ausland. Diese Institute haben gesetzliche Pflichten zur Prüfung und Überwachung von Transaktionen – werden diese verletzt, kann eine zivilrechtliche Haftung entstehen.
Die entscheidenden gesetzlichen Grundlagen dafür sind:
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§ 25h KWG: Verpflichtung der Bank zu Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche
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§ 43 GwG: Pflicht zur Verdachtsmeldung bei auffälligen Vorgängen
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§ 280 BGB: Schadensersatz bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
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§ 261 StGB: Strafbarkeit der Geldwäsche – auch durch Untätigkeit
Typische Muster in Fällen von Bankenhaftung bei Krypto-Betrug
In unserer Kanzlei haben wir zahlreiche Fälle analysiert, in denen Banken trotz offensichtlicher Warnsignale Überweisungen ermöglicht haben. Typisch sind:
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mehrere hohe Überweisungen an neue Empfänger innerhalb weniger Tage
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Auslandszahlungen mit unplausiblen Verwendungszwecken
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angeblich notwendige Gebühren für angebliche Steuerfreigaben, VIP-Zugänge oder „Anti-Money-Laundering“-Nachweise
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fehlende Rückfragen oder Sperrungen durch die Bank, obwohl Betrugsmuster erkennbar waren
In diesen Fällen prüfen wir sorgfältig, ob die Bank als Mittäterin oder durch unterlassene Kontrollpflichten mithaftet – und ob sich daraus Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadensersatz ergeben.
Vorgehen zur Rückforderung: So läuft die Prüfung ab
Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind und Ihre Zahlungen über Banken abgewickelt wurden, analysieren wir:
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Zahlungsverläufe, Kontoauszüge, Wallets und Plattformzugänge
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Bankverhalten und Prüfpflichten im konkreten Fall
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Verdachtsmeldungen nach GwG – wurden sie unterlassen?
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Möglichkeiten der zivilrechtlichen Haftung der Bank
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Ergänzende Schritte: Strafanzeige, Adhäsionsverfahren, BaFin-Beschwerde
Dabei arbeiten wir eng mit forensischen Analysten, OSINT-Rechercheuren und Ermittlungsbehörden zusammen.
Ihre Vorteile bei einer rechtlichen Prüfung
Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Zusatzqualifikation als zertifizierte Expertin für Kryptowerte und Steuern biete ich Ihnen:
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juristische Tiefe
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technisches Verständnis
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eine präzise Trennung von zivilrechtlichen, aufsichtsrechtlichen und strafrechtlichen Optionen
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bundesweite Beratung
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transparente Konditionen (Ersteinschätzung kostenlos)
Erste juristische Einschätzung: schnell, diskret, fundiert
Wenn auch Sie betroffen sind, prüfen wir, ob in Ihrem Fall eine Bankenhaftung bei Krypto-Betrug geltend gemacht werden kann – etwa wegen Kontrollversagens, Untätigkeit oder Verstoß gegen gesetzliche Pflichten.
Schildern Sie uns Ihren Fall – unverbindlich und anonym.
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FAQ – Häufige Fragen zu Bankenhaftung bei Krypto-Betrug
1. Wann kann eine Bank bei Krypto-Betrug haftbar gemacht werden?
Wenn eine Bank auffällige Zahlungen trotz erkennbarer Warnzeichen (z. B. ungewöhnlich hohe Beträge, viele Empfänger, Auslandskonten) nicht prüft oder keine Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz abgibt, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen zivilrechtlich oder sogar strafrechtlich haften.
2. Muss ich die Täter kennen, um gegen eine Bank vorzugehen?
Nein. Die rechtliche Prüfung richtet sich nach dem Verhalten der Bank, nicht nach der Erreichbarkeit der Täter. Auch wenn die Plattform verschwunden ist oder Täter im Ausland sitzen, kann eine Bankenhaftung geprüft werden.
3. Gilt das auch für Empfängerbanken im Ausland?
Ja – teilweise. Zwar ist die Rechtsdurchsetzung dort komplizierter, aber bei Überweisungen über EU-Banken, bekannte Zahlungsdienstleister oder Neobanken wie Revolut oder Wise kann eine Haftung unter bestimmten Umständen in Betracht kommen.
4. Was kostet die Prüfung meiner Ansprüche gegen eine Bank?
Die erste juristische Einschätzung erfolgt kostenfrei. Danach erhalten Sie ein klares Angebot – pauschal oder auf Stundenbasis, je nach Umfang und Erfolgsaussicht.
5. Ist mein Fall diskret behandelbar?
Selbstverständlich. Gerade bei sensiblen Sachverhalten wie Romance- oder Investmentbetrug legen viele Mandanten besonderen Wert auf Vertraulichkeit. Die Prüfung kann auf Wunsch anonym erfolgen.
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