Testament für Immobilie in Italien: So sichern Sie Ihre Erbschaft rechtssicher ab

Wer eine Immobilie in Italien, etwa in der Toskana oder in Umbrien, besitzt, sollte frühzeitig an die richtige Testamentsgestaltung denken. Denn im Erbfall kommt es oft zu rechtlichen und praktischen Hürden – vor allem, wenn kein separates Testament für die Immobilie in Italien existiert. Ohne klare Regelung drohen Zeitverzögerungen, Übersetzungskosten und Unsicherheiten bei der Umschreibung vor Ort.

Welches Erbrecht gilt bei einer Immobilie in Italien?

Durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) richtet sich das anwendbare Erbrecht grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Hat eine in Deutschland lebende Person eine Immobilie in Italien, gilt zwar deutsches Erbrecht – aber: Die italienischen Behörden verlangen häufig zusätzliche Dokumente wie internationale Erbscheine oder Apostillen, was die Abwicklung erschwert.

Warum ein separates Testament für Ihre Immobilie in Italien?

Ein italienisches notarielles Testament, das sich ausschließlich auf die Auslandsimmobilie bezieht, bietet viele Vorteile:

  • Schnellere Nachlassabwicklung vor Ort: Ein italienisches Testament wird direkt von den italienischen Behörden akzeptiert. Erben müssen keinen deutschen Erbschein in italienischer Sprache beibringen.

  • Weniger Bürokratie: Übersetzungen, Beglaubigungen und Legalisierungen entfallen oder reduzieren sich erheblich.

  • Rechtssicherheit: Die Zuständigkeit ist klar geregelt – das deutsche Testament gilt für das Inland, das italienische Testament für die Immobilie in Italien.

  • Kostenersparnis: Die Beurkundung in Italien ist vergleichsweise günstig und reduziert spätere Notar- und Gerichtskosten.

Empfehlung: Doppelstruktur für den grenzüberschreitenden Erbfall

Für Eigentümer einer italienischen Ferienimmobilie oder Altersresidenz empfiehlt sich eine Doppelstrategie:

  • Ein deutsches Haupttestament mit Rechtswahl zugunsten deutschen Erbrechts

  • Ein italienisches Zusatztestament, das die Nachfolge für die Immobilie in Italien gesondert regelt (z. B. durch Vermächtnis)

Diese Kombination erleichtert nicht nur die Nachlassabwicklung, sondern schützt auch Ihre Erben vor formalen Ablehnungen oder Verzögerungen beim Grundbuchamt in Italien.

Fazit: Testament für Immobilie in Italien rechtzeitig gestalten

Ein klar strukturiertes Testament – national und international abgestimmt – schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Wenn Sie eine Immobilie in Italien besitzen, sollten Sie das Thema Testament für Auslandsimmobilien nicht aufschieben. Wir unterstützen Sie gerne bei der rechtssicheren Gestaltung – individuell, fachanwaltlich und mit Blick auf Ihre persönliche Lebenssituation.

Ich unterstütze Sie dabei mit fundierter erbrechtlicher Expertise – damit Ihr Vermögen, auch das Auslandsvermögen, in der Familie bleibt.

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