Familienvermögen vor Pflegekosten schützen: So bleibt Ihr Erbe erhalten

Die Sorge, das Familienvermögen im Pflegefall durch hohe Pflegekosten zu verlieren, beschäftigt viele Menschen. Monatliche Kosten für Pflegeheime oder ambulante Pflege können schnell mehrere tausend Euro betragen. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt meist nur einen Teil ab. Den verbleibenden Eigenanteil muss der Pflegebedürftige aus seinem Vermögen zahlen. Ist dieses aufgebraucht, kann das Sozialamt auf Kinder oder frühere Schenkungen zugreifen. Doch es gibt bewährte Strategien, um Familienvermögen vor Pflegekosten zu schützen und Ihr Erbe zu sichern123.


Familienvermögen vor Pflegekosten schützen: Die wichtigsten Risiken

Wird eine Person pflegebedürftig, prüft die Pflegekasse den Pflegegrad und legt die Leistungen fest. Die verbleibenden Kosten sind als Eigenanteil selbst zu tragen. Erst wenn das Vermögen bis auf das Schonvermögen (aktuell 10.000 Euro für Alleinstehende) verbraucht ist, springt das Sozialamt ein. Dann prüft es, ob Kinder zum Elternunterhalt herangezogen werden können oder Schenkungen der letzten zehn Jahre zurückgefordert werden können1.


Familienvermögen vor Pflegekosten schützen: Schenkungen und Zehn-Jahres-Frist

Eine der effektivsten Methoden, um Familienvermögen vor Pflegekosten zu schützen, ist die rechtzeitige Schenkung an die nächste Generation. Schenkungen, die mindestens zehn Jahre vor Eintritt der Sozialhilfebedürftigkeit erfolgen, sind vor dem Zugriff des Sozialamts sicher (§ 529 BGB). Der Beginn der Frist hängt davon ab, wann das Vermögen tatsächlich übertragen wurde1.


Weitere Strategien, um Familienvermögen vor Pflegekosten zu schützen

  • Übertragung von Immobilien mit Nießbrauch oder Wohnrecht: So bleibt der Schenker abgesichert und das Vermögen wird frühzeitig übertragen.

  • Gestaffelte Schenkungen und Nutzung von Freibeträgen: Durch geplante Schenkungen können Freibeträge optimal genutzt werden.

  • Gründung eines Familienpools (GbR oder KG): Vermögen wird gebündelt und professionell verwaltet, der Zugriff Dritter erschwert.

  • Testamentarische Gestaltungen: Mit Behindertentestament oder Vor- und Nacherbschaft kann das Familienvermögen gezielt geschützt werden.

  • Pflegevertrag mit Angehörigen: Ein entgeltlicher Pflegevertrag kann helfen, Vermögen gezielt in der Familie zu halten1.


Individuelle Beratung: Familienvermögen vor Pflegekosten schützen

Jede familiäre und finanzielle Situation ist einzigartig. Fehler bei Schenkungen, Verträgen oder Testamenten können zu Nachteilen führen. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Erbrecht und Vermögensschutz. Wir entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihr Familienvermögen vor Pflegekosten zu schützen – rechtssicher und zukunftsorientiert.

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Je früher Sie planen, desto größer sind Ihre Möglichkeiten, Ihr Familienvermögen vor dem Zugriff der Pflegekasse zu schützen.
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