Geschlossener Fonds Totalverlust Schadensersatz – diese Schlagworte betreffen aktuell tausende Anleger der d.i.i. 14 GmbH & Co. KG.
Die Nachricht von der Insolvenz des geschlossenen Immobilienfonds ist ein Schock. Es droht ein vollständiger Kapitalverlust – doch mit anwaltlicher Hilfe bestehen Chancen auf Schadensersatz. Denn gerade bei fehlender Risikoaufklärung oder Falschberatung sind Rückforderungen möglich.

Mit der Insolvenz des geschlossenen Fonds am 9. Oktober 2024 vor dem Amtsgericht Frankfurt (Az. 810 IN 598/24 D) wird klar: Für Anleger der d.i.i. 14 geht es jetzt ums Ganze. Doch: Ein Totalverlust ist nicht immer endgültig – Falschberatung kann Schadensersatz begründen.


Insolvenz des geschlossenen Fonds: Totalverlust droht – Schadensersatz möglich?

Als Anleger eines geschlossenen Fonds tragen Sie das unternehmerische Risiko. Doch dieses Risiko darf nicht verharmlost oder verschleiert worden sein.

Wurden Sie beim Erwerb Ihrer Beteiligung an der d.i.i. 14 GmbH & Co. KG nicht zutreffend über das Risiko des Totalverlusts oder die eingeschränkte Handelbarkeit informiert? Dann liegt möglicherweise eine Falschberatung vor.

Der Totalverlust kann damit zu einem durchsetzbaren Anspruch auf Schadensersatz führen.


Ihre Chance: Schadensersatz nach Falschberatung

Berater und Vermittler sind verpflichtet, ihre Kunden anleger- und objektgerecht zu beraten. Bei geschlossenen Fonds wie der d.i.i. 14 bedeutet das insbesondere:

  • Aufklärung über das Risiko des Totalverlusts

  • Hinweis auf die lange Laufzeit und fehlende Rückgabemöglichkeit

  • Prüfung, ob der Fonds überhaupt zur Anlagestrategie des Kunden passt

Fehlt einer dieser Punkte, liegt ein Verstoß gegen die Beratungspflichten vor – und Sie können verlangen, so gestellt zu werden, als hätten Sie die Beteiligung nie gezeichnet.


Geschlossener Fonds – Totalverlust: Was Sie jetzt tun sollten

🔍 Unterlagen sichern:
Verträge, Prospekte, Beratungsdokumente, Kontoauszüge – je mehr Sie belegen können, desto besser Ihre Chancen auf Geld zurück durch Schadensersatz.

🛑 Nichts unterschreiben:
Unterschreiben Sie keine Verzichts- oder Abfindungserklärungen ohne anwaltliche Prüfung – das kann Ihren Anspruch vereiteln.

📞 Jetzt Ersteinschätzung sichern:
Als erfahrene Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich Ihren Fall kostenlos und unverbindlich.


Schadensersatz statt Totalverlust – Ihr Geld ist nicht verloren

 

Viele geschlossene Fonds enden für Anleger mit einem Totalverlust. Doch ein solcher Verlust muss nicht hingenommen werden. Wer falsch beraten wurde, hat häufig Anspruch auf Schadensersatz. Gerade beim Fonds d.i.i. 14 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG ist die Lage eindeutig: Der drohende Totalverlust eröffnet den rechtlichen Hebel für Schadensersatz – und damit die Chance, verlorenes Kapital zurückzuerlangen. Der Begriff geschlossener Fonds Totalverlust Schadensersatz ist hier keine bloße Schlagzeile, sondern eine reale Option zur finanziellen Wiedergutmachung.

Ich unterstütze betroffene Anleger der d.i.i. 14 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG bei der Durchsetzung ihrer Rechte – mit juristischer Klarheit, strategischer Stärke und voller Kostentransparenz.

Mehr zum Thema Schadensersatz Anlageberatung: