
Haftung für KI Fehler: Urteil des LG Kiel zeigt klare Grenzen für Unternehmen
Die Frage, wer für Fehler von Künstlicher Intelligenz (KI) haftet, gewinnt mit dem zunehmenden Einsatz automatisierter Systeme in Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Kiel (Az. 6 O 151/23 vom 29.02.2024) liefert nun wichtige Orientierung zur Haftung für KI Fehler – und ist damit wegweisend für die Praxis.
Hintergrund: Fehlerhafte KI-Auskunft mit weitreichenden Folgen
Im entschiedenen Fall nutzte ein Anbieter von Wirtschaftsinformationen eine KI, um Daten über Unternehmen automatisiert zu analysieren und bereitzustellen. Die KI generierte dabei eine falsche Information: Sie meldete, ein bestimmtes Unternehmen solle wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht werden. Das betroffene Unternehmen wehrte sich gegen diese Falschauskunft und verlangte Unterlassung.
Urteil: Unternehmen haften für KI Fehler
Das Landgericht Kiel entschied klar zugunsten des klagenden Unternehmens: Der Betreiber des Wirtschaftsinformationsdienstes wurde verpflichtet, solche falschen Angaben zu unterlassen und für die entstandenen Kosten aufzukommen. Nach Ansicht des Gerichts kann sich ein Unternehmen nicht darauf berufen, dass die fehlerhafte Auskunft automatisiert durch eine KI erfolgte. Wer eine KI einsetzt, übernimmt auch die Verantwortung für deren Ergebnisse – unabhängig davon, ob ein Mensch direkt beteiligt war oder nicht2369.
Begründung: Verantwortung bleibt beim Betreiber
Die Richter stellten fest, dass der Einsatz von KI die Haftung nicht ausschließt. Entscheidend ist, dass das Unternehmen die KI bewusst zur Datenverarbeitung nutzt und sich die Ergebnisse zu eigen macht. Auch ein Haftungsausschluss in den Nutzungsbedingungen schützt nicht vor Verantwortung, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden679. Die Gefahr, dass sich Fehler wiederholen, wurde als hoch eingeschätzt, da das System weiterhin automatisiert arbeitet.
Bedeutung für die Praxis: Haftung für KI Fehler aktiv steuern
Das Urteil verdeutlicht: Unternehmen, die KI zur automatischen Informationsverarbeitung einsetzen, müssen sich auf eine umfassende Haftung für KI Fehler einstellen. Es genügt nicht, auf die Autonomie oder Fehleranfälligkeit der Systeme hinzuweisen. Vielmehr sind effektive Qualitätssicherungsmaßnahmen und regelmäßige Überprüfungen notwendig, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Auch wenn die EU-KI-Verordnung (AI Act) vor allem für Hochrisiko-KI besondere Pflichten vorsieht, bleibt die Haftung für Fehler grundsätzlich beim Betreiber. Unternehmen sollten daher eine klare Strategie für den Umgang mit KI Fehlern entwickeln und ihre Prozesse sowie Verträge entsprechend anpassen.
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