Sie möchten Ihre Immobilie im Pflegefall schützen? Dann sollten Sie rechtzeitig handeln – bevor das Sozialamt auf Ihr Haus zugreift. Viele Eigentümer glauben, ein notarieller Übergabevertrag reiche aus. Doch ohne Rückforderungsrecht, Nießbrauch und Pflegevereinbarung kann genau das zum Problem werden.
Warum Immobilienbesitzer besonders gefährdet sind
Viele Eigentümer glauben, dass ihr Haus im Alter Sicherheit bedeutet. Doch wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, das Pflegeheim hohe Kosten verursacht und das Vermögen aufgebraucht ist, prüft das Sozialamt genau:
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Gibt es verwertbares Vermögen?
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Gab es in den letzten 10 Jahren eine Schenkung oder Übertragung des Hauses auf Kinder oder Angehörige?
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Existieren vertragliche Schutzmechanismen wie Rückforderungsrechte oder Pflegevereinbarungen?
Fehlen solche Schutzklauseln, kann das Sozialamt gemäß § 528 BGB und § 93 SGB XII Rückforderungen geltend machen – auch dann, wenn die Immobilie längst übertragen wurde.
Wer seine Immobilie im Pflegefall schützen möchte, sollte auf einen individuell gestalteten Übergabevertrag mit Rückforderungsrecht setzen.
Der rechtliche Hintergrund: Schenkung, Rückforderung und Sozialhilferegress
Wenn eine Immobilie innerhalb der letzten zehn Jahre verschenkt wurde, kann diese Schenkung im Pflegefall rückgängig gemacht werden – rechtlich zulässig und von der Praxis gedeckt.
§ 528 BGB erlaubt die Rückforderung der Schenkung durch den Schenker selbst, wenn dieser verarmt.
§ 93 SGB XII ermöglicht dem Sozialamt, diesen Anspruch auf sich zu übertragen und durchzusetzen.
Die Folge: Auch ein Nießbrauch oder ein Wohnrecht schützt nicht automatisch, wenn die Verträge lückenhaft oder falsch gestaltet wurden.
Wer seine Immobilie im Pflegefall schützen will, muss rechtzeitig rechtliche Vorkehrungen treffen.
Die fünf wirksamsten Schutzstrategien gegen den Zugriff des Sozialamts
1. Rückforderungsrecht im Übergabevertrag
Ein notariell beurkundeter Übergabevertrag mit konkreter Rückforderungsklausel bei Pflegebedürftigkeit ist der wirksamste Schutz. Diese Klausel sollte individuell formuliert, juristisch präzise und auf Ihre Lebenssituation abgestimmt sein.
2. Nießbrauch richtig einsetzen – aber nicht isoliert
Ein Nießbrauchrecht kann Ihnen weiterhin Einnahmen sichern, schützt jedoch nicht alleine vor Rückforderungen. Erst in Verbindung mit Rückforderungsrecht und Pflegevereinbarung entfaltet er seine volle Schutzwirkung.
3. Pflegevereinbarungen mit Gegenleistung
Wird die Pflegeleistung durch Kinder oder Angehörige übernommen, sollte sie vertraglich geregelt und vergütungspflichtig ausgestaltet sein. So liegt keine unentgeltliche Schenkung mehr vor – das schützt vor Regressforderungen des Sozialamts.
4. Gestaffelte Übertragung der Immobilie
Wer das Haus in Etappen überträgt – z. B. einzelne Stockwerke oder Grundstücksteile in zeitlichem Abstand – kann die Zehnjahresfrist mehrfach nutzen und Rückforderungsrisiken gezielt minimieren.
5. Testamentarische Schutzklauseln
Ein Testament sollte gezielt Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen, Teilungsanordnungen und Nacherbschaften enthalten, um das Sozialamtsrisiko im Erbfall zu reduzieren und das Familienvermögen rechtssicher zu erhalten.
Praxisbeispiel: Wie wir ein Haus vor dem Zugriff des Sozialamts retten konnten
Ein Mandant übertrug vor acht Jahren sein Haus an den Sohn – mit Nießbrauch und Wohnrecht. Als Pflegebedürftigkeit eintrat, forderte das Sozialamt die Rückgabe des Hauses.
Dank anwaltlich gestalteter Übergabe mit Rückforderungsrecht und Pflegevereinbarung konnte die Rückforderung erfolgreich abgewehrt werden. Die Familie behielt das Haus, der Vater wurde weiterhin sicher im Heim versorgt.
Ein Übergabevertrag mit Rückforderungsrecht kann helfen, die Immobilie im Pflegefall zu schützen.
Notar oder Anwalt? Der Unterschied ist entscheidend
Ein häufiger Irrtum: „Der Notar wird das schon prüfen.“ Doch Notare sind zur Neutralität verpflichtet. Sie beurkunden, was ihnen vorgelegt wird – ohne steuerliche oder sozialrechtliche Prüfung.
Nur ein spezialisierter Anwalt kann:
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Risiken beim Sozialamt erkennen
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Pflichtteilsansprüche prüfen
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Pflegekosten einkalkulieren
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rechtssichere Schutzstrategien entwickeln
Nur mit einer durchdachten Strategie können Sie Ihre Immobilie im Pflegefall schützen – bevor das Sozialamt Ansprüche geltend macht.
Fazit: Handeln Sie jetzt – bevor es zu spät ist
Ein Haus ist nicht nur eine Immobilie – es ist Ihr Lebenswerk. Doch ohne vorausschauende Gestaltung droht im Pflegefall der Verlust. Nicht durch Krankheit, sondern durch rechtliche Versäumnisse. Lassen Sie sich jetzt beraten – und schützen Sie Ihre Immobilie im Pflegefall effektiv vor dem Sozialamt.
Ich unterstütze Sie dabei – diskret, individuell und bundesweit:
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Prüfung bestehender Übergabeverträge
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Erstellung rechtssicherer Rückforderungsklauseln
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Nießbrauchgestaltung und Pflegevereinbarung
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Testamentsgestaltung mit Sozialamtsabsicherung
Wichtige Informationen:
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