KI-Trading Krypto-Betrug ist die neue Masche im Online-Anlagesegment – viele Anleger verlieren dabei ihr gesamtes Kapital

Die Verlockung ist groß: Mit Hilfe künstlicher Intelligenz automatisch Gewinne erzielen. Doch hinter dem Versprechen vieler sogenannter KI-Trading-Plattformen steckt oft ein betrügerisches System. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor diesen Angeboten. Der finanzielle Schaden für betroffene Anleger ist erheblich. Doch es bestehen rechtliche Möglichkeiten, verlorenes Geld zurückzufordern.

BaFin-Warnung: Unerlaubte Kryptodienste unter dem Deckmantel der KI

Am 3. Juni 2025 veröffentlichte die BaFin eine Warnmeldung zu Plattformen, die angeblich mit „AI-Trading-Bots“ arbeiten. Tatsächlich handelt es sich dabei um unseriöse Anbieter ohne Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Die Plattformen locken mit Versprechen wie „Ihr Zugang zur nächsten KI-Generation im Trading“. Doch weder existieren echte Bots, noch erfolgen Auszahlungen. Die Betreiber nutzen gefälschte Identitäten und agieren außerhalb der Reichweite deutscher Strafverfolgung.

Typischer Ablauf: Vertrauensaufbau, Forderungen, Kontaktabbruch

Zunächst erfolgt eine geringe Anfangseinzahlung. Im Trading-Dashboard werden bald hohe Gewinne angezeigt. Diese beruhen auf fiktiven Daten. Nach und nach werden weitere Zahlungen verlangt – für angebliche Steuern, Verifizierungen oder Bot-Zertifikate. Sobald Betroffene auszahlen möchten, wird der Kontakt abgebrochen. Auch der Kundenservice ist fingiert, Telefonnummern und Adressen sind nicht erreichbar.

Juristische Einordnung: Betrug, Bereicherungsrecht und Bankenhaftung

Rechtlich liegt in diesen Fällen meist ein Betrug gemäß § 263 StGB vor. Zivilrechtlich bestehen regelmäßig Ansprüche aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung).

Darüber hinaus kommt eine Haftung der beteiligten Hausbank in Betracht. Diese ist verpflichtet, auffällige Zahlungsvorgänge auf Plausibilität zu überprüfen. Unterbleibt dies, droht eine Haftung nach § 280 BGB in Verbindung mit dem Zahlungsdienstevertrag.

Technische Analyse: Blockchain-Tracing als zentrales Beweismittel

Durch spezialisierte Blockchain-Forensik (z. B. Chainalysis, TRM Labs) lassen sich Wallets und Zahlungsströme nachvollziehen. Diese Analysen dienen als Grundlage für zivilrechtliche Klagen und können Hinweise auf Täterstrukturen liefern. Auch E-Mail-Kommunikation, Dashboard-Screenshots und Transaktionsnachweise sind wesentliche Beweismittel.

Vermeidbare Fehler: Was Betroffene nicht tun sollten

Viele Opfer schweigen aus Scham oder hoffen auf späte Auszahlung. Andere reagieren auf neue Forderungen oder beauftragen vermeintliche „Recovery-Services“. Diese Strategien führen meist zu weiteren Verlusten. Auch eine reine Strafanzeige ohne zivilrechtliches Vorgehen bleibt in der Regel folgenlos.

Konkrete Handlungsschritte für Geschädigte

  • Keine weiteren Einzahlungen leisten
  • Beweise sichern (Wallets, Kommunikation, Screenshots)
  • Kein Kontakt zu „Recovery Agents“
  • Unverzüglich anwaltlich prüfen lassen

Eine fundierte rechtliche Erstbewertung ermöglicht die Einschätzung der Erfolgsaussichten und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit eines Rückforderungsverfahrens.

Fazit: Auch KI-Fakes sind angreifbar

Der Einsatz angeblicher „AI Trading Bots“ ist kein Freibrief für Betrüger. Die Warnung der BaFin zeigt: Auch bei komplexen technischen Konstruktionen bestehen juristische Angriffspunkte. Wer schnell handelt und professionellen Rat einholt, kann seine Verluste begrenzen und ggf. erhebliche Teile des investierten Kapitals zurückerlangen.

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