Asset Recovery: Vermögenswerte aufspüren, sichern und zurückführen

Asset Recovery beginnt nicht mit der Klage, sondern mit der Frage, wo das Vermögen heute liegt. Ein Titel ohne Vollstreckungsobjekt ist wertlos. Wer durch Betrug, Untreue oder eine vorbereitete Insolvenz geschädigt wurde, verliert das Vermögen nicht im Urteil, sondern in den Wochen davor: Konten werden geleert, Beteiligungen übertragen, Guthaben in Wallets oder auf ausländische Gesellschaften verschoben.

Asset Recovery beginnt mit dem forensischen Tracing-Gutachten:

Am Anfang jedes Rückführungsmandats steht die Rekonstruktion des Zahlungsflusses. Das forensische Tracing-Gutachten dokumentiert die feststellbaren Zahlungs- und Walletwege vom Abfluss bis zum heutigen Verbleib und benennt die daraus identifizierbaren rechtlichen Ansatzpunkte.

Bei Kryptowerten werden die Transaktionsketten on-chain nachvollzogen, Mixer, Bridges und Clusterzugehörigkeiten eingeordnet und die Börsen benannt, bei denen die Werte in staatliche Währung getauscht wurden. Bei klassischen Zahlungswegen treten Handelsregister, Grundbücher, Jahresabschlüsse und Gesellschafterketten hinzu.

Nach Abschluss verfügen Sie über eine belastbare Grundlage für jede weitere Entscheidung. Erst dann lässt sich beurteilen, gegen wen sich ein Vorgehen richtet und welcher Weg trägt. Das Gutachten ist gegenüber Staatsanwaltschaften, Gerichten, Banken und Kryptobörsen verwendbar.

Sicherung: bevor der Schuldner reagiert

Sobald der Schuldner von der Anspruchsverfolgung erfährt, beginnt die Verschiebung. Der dingliche Arrest nach §§ 916 ff. ZPO und die einstweilige Verfügung nach §§ 935, 940 ZPO werden deshalb regelmäßig vor der ersten Zahlungsaufforderung beantragt, nicht danach.

Liegt das Konto in einem anderen Mitgliedstaat, tritt der Europäische Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 hinzu. Er ergeht ohne Anhörung des Schuldners und trifft das Konto, bevor dieser die Entscheidung überhaupt kennt.

Im Strafverfahren ist der Vermögensarrest nach § 111e StPO das eigentliche Rückholinstrument. Die Staatsanwaltschaft führt die Sicherstellung mit eigenen Mitteln durch; wir liefern den anschlussfertigen Arrestantrag auf Grundlage des Tracings. Werden Vermögenswerte auf identifizierbaren Kryptobörsen festgestellt, fordern wir diese unmittelbar zur Sperrung des Auszahlungswegs auf.

Durchsetzung: Rückführung statt Insolvenzquote

Wurde das Vermögen bereits übertragen, wird die Übertragung angegriffen — außerhalb des Insolvenzverfahrens über das Anfechtungsgesetz, innerhalb über §§ 129 ff. InsO. Beide Wege führen dazu, dass der Empfänger das Erlangte herausgeben muss, auch wenn er nicht der Schädiger ist.

Im Strafverfahren folgt auf die Sicherung die Einziehung der Taterträge nach §§ 73 ff. StGB und die Auskehrung an den Verletzten nach § 459h StPO. Zivilrechtlich richten sich die Ansprüche gegen die persönlich handelnden Geschäftsführer und Gesellschafter, insbesondere aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und aus § 826 BGB, in geeigneten Fällen im Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO.

Zivilrechtliche und strafrechtliche Schiene gehören von Beginn an nebeneinander. Wer erst Klage erhebt und die Anzeige nachschiebt, verliert den Zugriff auf die Ermittlungsergebnisse in der Phase, in der sie den größten Wert haben.

Die Bank als erreichbarer Anspruchsgegner

Der Schädiger ist oft nicht greifbar, das kontoführende Institut schon. Die Autorisierung einer Überweisung schließt die Haftung der Bank nicht aus: Verletzt sie ihre Warn- und Schutzpflichten aus § 241 Abs. 2 BGB, haftet sie auf Schadensersatz. Ob die Voraussetzungen vorliegen, lässt sich anhand von Kontobewegungen, Zahlungsmustern und öffentlich bekannten Warnungen bestimmen. Diese Prüfung ist regelmäßig der zweite tragende Weg neben der Sicherung beim Empfänger.

Grenzüberschreitende Sachverhalte

Vermögen verlässt Deutschland schnell. Für Titel aus anderen Mitgliedstaaten läuft die Vollstreckung über die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 ohne gesondertes Anerkennungsverfahren. Für Sachverhalte mit Bezug zu den GUS-Staaten kommt hinzu, dass Korrespondenz, Unterlagenauswertung und Kommunikation mit den dortigen Beteiligten in russischer Sprache geführt werden. Sanktionsrechtliche Beschränkungen werden dabei in jedem Einzelfall vorab geprüft; sie entscheiden darüber, welche Rückführungswege überhaupt zulässig sind.

Das Verhältnis zu Asset Protection

Asset Recovery und Asset Protection sind dieselbe Frage von zwei Seiten: Wer greift auf ein Vermögen zu, und mit welchem Recht. Wer die Struktur kennt, mit der Vermögen dem Zugriff entzogen wird, findet sie auch wieder. Das ist der Grund, weshalb wir Rückführungsmandate auch dann übernehmen, wenn die Gegenseite professionell strukturiert hat.

Beauftragung

Jeder ausgelassene Weg ist eine geschlossene Tür. Zeit ist dabei der wesentliche Faktor: Vermögenswerte werden weitergeleitet, getauscht und ausgezahlt. Je früher die Untersuchung beginnt, desto größer ist die Chance, die heute noch feststellbaren Zahlungsflüsse vollständig zu dokumentieren.

Schildern Sie uns Ihren Sachverhalt schriftlich an kontakt@rexus-recht.de.