Bitcoin.de Lizenz abgelehnt: Was Kunden jetzt tun

Autorin: Anna O. Orlowa, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht · Stand: 17. Oktober 2026 · Thema: Bitcoin.de Lizenz

Ihre Coins liegen bei Bitcoin.de, doch der Handel ruht weitgehend seit dem 12.06.2026. Am 06.10.2026 meldete die Bitcoin Group SE, dass die BaFin die Bitcoin.de Lizenz nach MiCAR verweigert hat. Betroffen ist die Betreiberin futurum bank AG. Ihre Kryptowerte sind damit nicht verloren, denn nach Angaben des Unternehmens bestehen alle Kundenansprüche fort. Allerdings endet die bisherige Duldung, und die Plattform will auf regulierte Partner umstellen (Art. 59 MiCAR, § 50 KMAG).

Bitcoin.de Lizenz abgelehnt: Rechte der Kunden nach der BaFin-Entscheidung zur MiCAR-Zulassung

Bitcoin.de gehört zu den bekanntesten deutschen Krypto-Marktplätzen. Viele Kunden halten dort seit Jahren Bitcoin und andere Coins. Seit der Ad-hoc-Mitteilung fragen sie sich daher, ob ihr Guthaben sicher ist. Zudem ist unklar, wer künftig ihr Vertragspartner wird. Dieser Beitrag ordnet die Lage daher rechtlich ein. Außerdem zeigt er, welche Rechte Sie jetzt haben und was Sie prüfen sollten.

Bitcoin.de Lizenz: Was die BaFin entschieden hat

Die futurum bank AG hatte ihren Antrag am 27.06.2025 gestellt. Sie wollte als Anbieterin von Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCAR zugelassen werden. Das Verfahren dauerte allerdings mehr als 15 Monate. Am 06.10.2026 teilte die Muttergesellschaft dann die Ablehnung mit. Den förmlichen Bescheid erwartete sie zu diesem Zeitpunkt noch.

Die Gründe der BaFin sind nicht öffentlich. Zudem hat sich die Behörde zu dem Fall bisher nicht geäußert. Klar ist jedoch eine Folge: Die bisherige Duldung der Krypto-Dienste durch die futurum bank AG besteht nicht mehr.

Gegen den Bescheid kann die Bank binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Außerdem kann sie später einen neuen Antrag stellen. Ob sie diese Wege geht, ist jedoch offen.

Warum seit dem 1. Juli 2026 eine Zulassung Pflicht ist

Die MiCAR ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte. Nach Art. 59 MiCAR dürfen nur zugelassene Anbieter Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU erbringen. Daneben gibt es ein Anzeigeverfahren für bestimmte Institute nach Art. 60 MiCAR.

Für Altanbieter galt zunächst eine Übergangszeit. Sie endete EU-weit am 01.07.2026. Deutschland hat sie allerdings verkürzt. Nach § 50 Abs. 2 KMAG erlosch die fortgeltende Erlaubnis spätestens am 31.12.2025. Danach blieb nur die Duldung durch die Aufsicht.

BaFin und FIU rechnen deshalb mit einem großen Wechsel von Kunden zu lizenzierten Anbietern. Das betonen sie in ihrer gemeinsamen Meldung vom 08.07.2026. Zugleich erinnern sie die neuen Anbieter an ihre Pflichten zur Identitätsprüfung.

Was jetzt mit Ihren Coins passiert

Nach Angaben des Unternehmens verwahrt die futurum bank AG die Kundenwerte weiter. Das gilt aber nur bis zur Übertragung auf einen anderen regulierten Verwahrer. Sämtliche Ansprüche der Kunden sollen uneingeschränkt bestehen bleiben. Den Handel will die Plattform über eine erneuerte App wieder ermöglichen. Dafür sucht sie zunächst regulierte Partner für Handel und Verwahrung.

Rechtlich ist eines wichtig: Ihr Anspruch auf Herausgabe Ihrer Kryptowerte hängt nicht an der Lizenz. Die Ablehnung beendet nur die Befugnis, neue Dienste zu erbringen. Trotzdem bleibt ein Risiko. Denn die ESMA weist darauf hin, dass Kunden nicht zugelassener Anbieter nicht vom Schutz der MiCAR profitieren.

Die ESMA nennt in ihrer Erklärung vom 23.06.2026 zwei Wege. Kunden können ihre Kryptowerte zu einem zugelassenen Anbieter übertragen. Alternativ nutzen sie dann eine eigene Wallet. Eine reine Übertragung zwischen eigenen Wallets ist kein Verkauf. Dokumentieren Sie trotzdem jeden Vorgang für das Finanzamt.

Bitcoin.de Lizenz verweigert: neuer Partner, neue Verträge

Die App soll Ihre Oberfläche bleiben, auch ohne eigene Bitcoin.de Lizenz. Dahinter ändern sich aber Vertragspartner, Verwahrort und Haftung. Ein neuer Vertragspartner kann nicht einfach an die Stelle der alten Bank treten. Vielmehr braucht ein solcher Wechsel Ihre Zustimmung. Lesen Sie deshalb neue Bedingungen genau, bevor Sie zustimmen.

Prüfen Sie vor allem diese Punkte:

  • Wer ist künftig Ihr Vertragspartner, und hat er eine Zulassung nach MiCAR?
  • Wer verwahrt Ihre Coins, und sind sie vom Vermögen des Verwahrers getrennt?
  • Welche Haftung übernimmt der neue Anbieter bei Verlust oder Hack?
  • Welche Gebühren fallen für Übertragung, Handel und Auszahlung an?
  • Wie und wann können Sie den Vertrag kündigen und Ihre Coins abziehen?

Rechnen Sie außerdem mit einer neuen Identitätsprüfung. Denn der neue Anbieter begründet mit Ihnen eine neue Geschäftsbeziehung. Halten Sie daher Ausweis und Nachweise zur Mittelherkunft bereit.

Anna O. Orlowa, LL.M., Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

„Eine verweigerte Lizenz nimmt Ihnen nicht Ihre Coins. Sie nimmt Ihnen aber die Bequemlichkeit, nichts zu tun.“

Anna O. Orlowa, LL.M.
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht · Fachanwältin für Erbrecht · zertifizierte Expertin für Kryptowerte und Steuern
REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wann Sie Ansprüche gegen die Betreiberin haben

Die Ablehnung der Zulassung allein begründet keinen Schadensersatz. Anders liegt es, wenn die Plattform Ihre Herausgabe verweigert oder grundlos verzögert. Dann setzen Sie eine klare Frist. Lässt die Betreiberin die Frist verstreichen, kommt Schadensersatz wegen Verzugs in Betracht (§§ 280, 286 BGB).

Ein Schaden kann zum Beispiel entstehen, wenn der Kurs während der Blockade fällt. Gerade deshalb zählt eine saubere Dokumentation. Sichern Sie also Kontostände, Mitteilungen und Ihre Anfragen mit Datum. So belegen Sie später, wann Sie die Herausgabe verlangt haben.

Die Einlagensicherung hilft hier dagegen nicht. Denn Kryptowerte sind keine Einlagen. Ihr Schutz hängt deshalb an der getrennten Verwahrung und an Ihrem Herausgabeanspruch.

Bitcoin.de Lizenz: Ihre ersten Schritte

  1. Sichern Sie heute einen Auszug Ihrer Bestände und Ihrer Transaktionshistorie.
  2. Lesen Sie alle Mitteilungen der Plattform und speichern Sie diese ab.
  3. Prüfen Sie den neuen Partner im Register der ESMA, bevor Sie zustimmen.
  4. Entscheiden Sie, ob Sie wechseln oder Ihre Coins in eine eigene Wallet übertragen.
  5. Verlangen Sie die Herausgabe schriftlich und mit Frist, falls die Plattform blockiert.
  6. Lassen Sie neue Vertragsbedingungen prüfen, bevor Sie größere Bestände übertragen.

Häufige Fragen

Sind meine Coins nach der abgelehnten Bitcoin.de Lizenz weg?

Nein. Nach Angaben des Unternehmens verwahrt die futurum bank AG die Bestände weiter. Ihr Anspruch auf Herausgabe besteht zudem unabhängig von der Zulassung.

Kann ich meine Kryptowerte jetzt abziehen?

Das hängt von den aktuellen Vorgaben der Plattform ab. Prüfen Sie daher die Hinweise in Ihrem Konto. Blockiert die Plattform, verlangen Sie die Herausgabe schriftlich mit Frist.

Greift die Einlagensicherung für Bitcoin?

Nein. Kryptowerte sind keine Einlagen. Deshalb kommt es auf die getrennte Verwahrung und Ihren vertraglichen Anspruch an.

Muss ich dem neuen Partner zustimmen?

Ein Wechsel des Vertragspartners braucht Ihre Zustimmung. Sie können stattdessen auch zu einem anderen zugelassenen Anbieter wechseln oder eine eigene Wallet nutzen.

Ist die Bitcoin.de Lizenz endgültig vom Tisch?

Nicht zwingend. Die futurum bank AG kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Zudem bleibt ein neuer Antrag möglich.

Wer selbst Coins verkauft oder tauscht, sollte unseren Beitrag zum steuerpflichtigen Krypto-Tausch kennen. Weitere Themen finden Sie auf unserer Seite Kryptowerte. Ihre eigene Lage ordnen Sie mit dem MiCAR-Check ein.

Schicken Sie uns Ihren aktuellen Bestandsauszug, die Mitteilungen der Plattform und neue Vertragsbedingungen. Wir sagen Ihnen dann, ob Sie zustimmen, wechseln oder die Herausgabe verlangen sollten.

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