Rechtsgebiete / Kryptosteuer

Kryptosteuer

Herkunft, Haltefrist, Selbstanzeige. Wählen Sie Ihr Anliegen.

Wenn Bank oder Börse fragt

01Mittelherkunft nachweisen

Der Nachweis der Mittelherkunft ist zuerst eine Frage des Geldwäscherechts: Banken und Kryptobörsen müssen prüfen, woher Vermögen stammt, und dürfen Auszahlungen bis zur Klärung anhalten (§§ 43, 46 GwG). Steuerlich wird dieselbe Frage später relevant, wenn das Finanzamt Zuflüsse nachvollziehen will.

Wir erstellen eine lückenlose Herkunftsdokumentation aus Wallet-, Börsen- und Bankdaten – mit eigener Blockchain-Forensik – die vor der Bank und vor dem Finanzamt besteht.

Für Anleger

02Haltefrist: wann Gewinne steuerfrei sind

Gewinne aus privaten Veräußerungen von Kryptowerten sind nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Entscheidend sind saubere Daten: Welche Einheit wurde wann gekauft, welche wann verkauft oder getauscht, und gilt bei Staking oder Lending etwas anderes.

Wir werten Ihre Transaktionen aus und sagen Ihnen, was steuerpflichtig ist und was nicht.

Wenn Gewinne nicht erklärt sind

03Selbstanzeige, bevor die Daten ankommen

Mit der EU-Richtlinie DAC8 melden Kryptoanbieter Transaktionen ihrer Kunden an die Steuerbehörden. Wer Gewinne bisher nicht erklärt hat, kann mit einer vollständigen Selbstanzeige straffrei werden – aber nur, solange die Tat noch nicht entdeckt ist.

Wir bereiten die Selbstanzeige vor, rechnen die Jahre nach und führen das Verfahren mit dem Finanzamt.

Wenn das Finanzamt fragt

04Auskunftsersuchen, Prüfung, Schätzung

Das Finanzamt fragt nach Wallets, Börsenkonten oder schätzt Gewinne, weil Unterlagen fehlen. Antworten Sie nicht ohne Prüfung: Jede Angabe kann später im Steuerstrafverfahren eine Rolle spielen.

Nach Kryptobetrug

05Verluste aus Kryptobetrug steuerlich geltend machen

Wer Geld an eine betrügerische Plattform verloren hat, fragt sich, ob der Verlust wenigstens steuerlich zählt. Dafür gibt es eine eigene Anlaufstelle.

Schildern Sie uns Ihren Fall

kontakt@rexus-recht.de