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Unternehmenswert-Rechner · 3 Angaben · 1 Minute

Firmenwert? Dann rechnen Sie zuerst wie das Finanzamt

Bei Erbschaft und Schenkung bewertet das Finanzamt Ihr Unternehmen nach gesetzlichen Regeln. Geben Sie Ihre Gewinne ein und sehen Sie den steuerlichen Wert.

Anna O. Orlowa, LL.M.Anna O. Orlowa, LL.M. · Fachanwältin für Erbrecht · Zertifizierte Testamentsvollstreckerin

Ihre Gewinne der letzten drei Jahre

Gewinn laut Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, vor Ertragsteuern. Volle Euro genügen.

Genauer rechnen (optional)

Ohne Anmeldung. Ihre Angaben verlassen Ihr Gerät erst, wenn Sie uns schreiben.

Unverbindliche Orientierung: Der Rechner ersetzt weder die anwaltliche Prüfung Ihres Einzelfalls noch eine Bewertung durch das Finanzamt oder einen Gutachter. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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