Krypto-Betrug: Volle Akteneinsicht in Liechtenstein
Autorin: Anna O. Orlowa, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht · Stand: 28. Oktober 2026 · Thema: Krypto-Betrug
Ein Anleger verliert über die Betrugsplattform trade.jumpcapitaleu.com einen sechsstelligen Betrag. Wir vertreten ihn als Privatbeteiligten im Strafverfahren in Vaduz. Das Fürstliche Landgericht gewährt ihm auf unseren Antrag uneingeschränkte Akteneinsicht. Damit erhält er Zugang zu allen Ermittlungsergebnissen über Konten, Börsen und Geldflüsse.

Der Fall
Die Täter lockten mit einer gefälschten Online-Werbung. Darin warb ein manipuliertes Interview mit einem bekannten Politiker für die Plattform. Per Fernsteuerung der Computer brachten sie die Geschädigten dazu, Geld auf ausländische Konten zu überweisen, in Kryptowährungen zu tauschen und an Wallet-Adressen weiterzuleiten. Eine Auszahlung gab es nie.
Was das Gericht entschieden hat
Das Gericht hat unserem Mandanten als Privatbeteiligtem uneingeschränkte Akteneinsicht gewährt. Es sieht ein schützenswertes Interesse daran, alle verdächtigen Transaktionen zu kennen. Nur so lässt sich der Schaden beziffern und lassen sich zivilrechtliche Ansprüche gezielt verfolgen. Geheimhaltungsinteressen der Verdächtigen überwiegen nicht.
Der Beschluss im Wortlaut
Fürstliches Landgericht Vaduz, Beschluss vom Juli 2026. Namen, Geburtsdaten, Anschriften, Kontonummern und Aktenzeichen sind geschwärzt.
Warum die Akteneinsicht so wichtig ist
In der Akte stehen die Ergebnisse der Rechtshilfeersuchen: Kontoinhaber in Deutschland, Belgien und der Schweiz sowie Auszüge von Zahlungsdienstleistern und Kryptobörsen. Erst mit diesen Daten lassen sich Empfänger in Anspruch nehmen und Vermögen sichern. Wer im Strafverfahren nur Zeuge bleibt, erfährt davon nichts.
Was Geschädigte von Krypto-Betrug tun sollten
- Strafanzeige erstatten und sich dem Verfahren als Verletzter oder Privatbeteiligter anschließen.
- Akteneinsicht beantragen und die Geldflüsse auswerten lassen.
- Auf dieser Grundlage Empfänger, Börsen und beteiligte Banken in Anspruch nehmen.
Wie Gläubiger auf Kryptowerte zugreifen, lesen Sie in unserem Beitrag Kryptowerte pfänden.
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Jeder Fall wird einzeln geprüft; ein Ergebnis lässt sich nicht auf andere Verfahren übertragen.
