Sanktionsrecht · Außenwirtschaft · Russland, Belarus, Iran

Sanktionen: Wertpapiere, Konten und Zahlungen freibekommen

Eingefroren heißt nicht verloren. Entscheidend ist, welche Norm greift – und welcher Weg offen ist.

Für Anleger, Kontoinhaber und Unternehmen mit Sanktionsbezug. In Stuttgart, Esslingen, bundesweit und grenzüberschreitend.

Diskret · Bundesweit · Deutsch · English · Русский

Anna O. Orlowa, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Sanktionsrecht

Anna O. Orlowa, LL.M.
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sanktions- und Außenwirtschaftsrecht
Fachanwältin für Erbrecht

Sanktionsrecht und Außenwirtschaft

Wenn Sanktionen Ihr Vermögen treffen

EU-Sanktionen treffen nicht nur gelistete Personen. Sie blockieren Wertpapiere in Verwahrketten, setzen Grenzen für Konten, stoppen Zahlungen und machen Geschäfte genehmigungspflichtig. Ich kläre, welche Norm greift, und führe den Weg zur Freigabe oder Genehmigung – auf Deutsch, Englisch und Russisch.

Für wen ich arbeite

  • 01Anleger mit blockierten Wertpapieren, auch aus Depots bei russischen Brokern.
  • 02Russische und belarussische Staatsangehörige mit Konten in der EU.
  • 03Unternehmen, Exporteure, Händler und Spediteure mit Russland- oder Drittstaatengeschäft.
  • 04Gelistete Personen und Unternehmen sowie ihre Familien und Geschäftspartner.

Wird bereits gegen Sie ermittelt, geht es um Verteidigung: Wirtschaftsstrafrecht.

По-русски

Бумаги заблокированы, счёт закрыт, платёж остановлен?

Опишите ситуацию по-русски. Я проверю, какая норма применяется и какой путь к разблокировке открыт, и отвечу в течение 24 часов.

Lage 1 · Wertpapiere

Blockierte Wertpapiere bei Euroclear und Clearstream

Seit 2022 hängen Wertpapiere vieler Anleger in Verwahrketten fest, die über sanktionierte Stellen laufen. Keine Verfügung, keine Ausschüttung, kein Übertrag – oft, ohne dass der Anleger selbst gelistet ist.

Die Sperre sitzt meist in der Kette, an der gelisteten Verwahrstelle. Dort setzt der Freigabeantrag an.

Woran die Sperre hängt

Entscheidend ist die Kette der Verwahrung: Depotbank, Zentralverwahrer wie Euroclear oder Clearstream, russische Verwahrstelle. Eingefroren ist dann die Position, die über eine gelistete Stelle läuft, nicht Ihr Vermögen als Ganzes.

Davon zu trennen ist, ob Sie selbst gelistet sind. Dann gilt das Einfrieren nach Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 für Ihr gesamtes Vermögen in der EU.

Der Freigabeweg

Freigaben laufen über Genehmigungen der Behörde des Staates, in dem die Werte eingefroren sind: bei Euroclear in Belgien, bei Clearstream in Luxemburg, bei einer deutschen Depotbank für Gelder die Deutsche Bundesbank. Die Ausnahmen der ersten Sanktionsjahre waren befristet. Umso genauer muss heute jeder Antrag begründet sein.

Welche Ausnahme trägt, hängt von Art der Papiere, Verwahrkette und Ihrem Status ab. Ich stelle den Antrag, belege Eigentum und Herkunft und führe die Korrespondenz mit Depotbank, Verwahrstelle und Behörde.

Was Sie vermeiden sollten

Keine Übertragungen oder Verkäufe über Vermittler, die eine schnelle Lösung versprechen. Ein Umweg um die Sperre kann selbst gegen das Umgehungsverbot verstoßen und strafbar sein.

Lage 2 · Konto

Konto gekündigt, Einzahlung abgelehnt

Die Bank kündigt die Geschäftsbeziehung, nimmt kein Geld mehr an oder friert das Konto ein, oft ohne Begründung. Dahinter steht meist einer von drei Gründen.

Die Einlagengrenze

Art. 5b Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verbietet Banken, Einlagen russischer Staatsangehöriger oder in Russland ansässiger Personen anzunehmen, soweit sie insgesamt 100.000 Euro pro Bank übersteigen.

Für Staatsangehörige eines EU-Staats, des EWR oder der Schweiz und für Inhaber eines Aufenthaltstitels in diesen Staaten gilt die Grenze nicht.

Listung oder Geldwäscheprüfung

Steht der Kontoinhaber auf einer Sanktionsliste, ist das Konto eingefroren. Häufiger ist eine Geldwäscheprüfung der Bank, ausgelöst durch Herkunft oder Höhe von Zahlungen.

Jeder Grund verlangt einen anderen Weg: Nachweis des Aufenthaltstitels, Genehmigungsantrag bei der Bundesbank oder Nachweis der Mittelherkunft.

Ihr Recht auf ein Konto

Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU haben grundsätzlich Anspruch auf ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz. Ich prüfe Kündigung und Anspruch und führe die Korrespondenz mit der Bank so, dass Ihre Angaben Sie nicht selbst belasten.

Lage 3 · Zahlungen

Überweisung gestoppt, Zahlung festgehalten

Zahlungen mit Russland-, Belarus- oder Drittstaatenbezug bleiben oft wochenlang hängen. Die Bank prüft Empfänger, Empfängerbank und Zweck und hält im Zweifel an.

Verbot, Genehmigung oder nur Prüfung?

Viele Zahlungen sind zulässig, die Bank verlangt nur den Nachweis. Andere verstoßen gegen ein Bereitstellungs- oder Transaktionsverbot. Dazwischen liegen Zahlungen, die eine Genehmigung brauchen.

Genehmigung bei der Bundesbank

Über Genehmigungen bei Finanzsanktionen entscheidet in Deutschland die Deutsche Bundesbank. Ich stelle den Antrag mit vollständiger Begründung, damit er nicht an Rückfragen hängen bleibt.

Kryptowerte und Zahlungsdienste

Art. 5b Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verbietet seit dem 19. Sanktionspaket sämtliche Kryptowerte-Dienstleistungen sowie bestimmte Zahlungs- und E-Geld-Dienste gegenüber russischen Staatsangehörigen und in Russland ansässigen Personen. Die Ausnahmen für EU-Staatsangehörige und Inhaber eines Aufenthaltstitels gelten grundsätzlich auch hier.

Lage 4 · Unternehmen

Russland-Geschäft und Exportkontrolle absichern

Strafbar ist nicht das Geschäft mit einem Land, sondern der Verstoß gegen ein konkretes Verbot. Wer vor der Lieferung prüft und dokumentiert, schafft die Grundlage, die später trägt.

Verboten, genehmigungspflichtig oder frei

Ob ein Geschäft zulässig ist, entscheiden Güterliste, Empfänger, Endverbleib und Zahlungsweg. Für Ausfuhrgenehmigungen und wirtschaftliche Ressourcen ist das BAFA zuständig, für Gelder die Deutsche Bundesbank.

Geschäftspartner und Verträge prüfen

Ich prüfe Geschäftspartner und deren Eigentümer gegen die EU-Listen, die vertragliche No-Russia-Klausel nach Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 für bestimmte Güter und den Zahlungsweg. Dokumentiert, damit die Prüfung später trägt.

Drittstaaten und Endverbleib

Lieferungen in die Türkei, nach Zentralasien oder in die VAE sind nicht per se verdächtig. Kritisch wird es, wenn Hinweise auf eine Weiterleitung nach Russland übergangen werden.

Wenn Zoll oder Staatsanwaltschaft fragen

Dann geht es um Verteidigung nach §§ 17, 18 AWG. Die übernehme ich ebenfalls. Mehr dazu unter Wirtschaftsstrafrecht und Durchsuchung.

Lage 5 · Sanktionsliste

Gegen die Listung vorgehen

Wer auf der EU-Sanktionsliste steht, verliert über Nacht den Zugriff auf sein Vermögen in der EU. Rechtsschutz gibt es, aber in kurzer Frist.

Nichtigkeitsklage

Gegen die Aufnahme in die Liste steht die Nichtigkeitsklage zum Gericht der Europäischen Union nach Art. 263 AEUV offen. Die Klagefrist beträgt zwei Monate zuzüglich zehn Tagen Entfernungsfrist. Gegen jede Verlängerung der Listung läuft eine neue Frist.

Überprüfung durch den Rat

Der Rat überprüft die Listungen regelmäßig. Neue Tatsachen und Stellungnahmen lassen sich dort vortragen, auch parallel zur Klage.

Leben und Wirtschaften mit der Listung

Für Grundbedürfnisse, rechtliche Vertretung und bestimmte Altverträge sieht die Verordnung Freigaben vor. In Deutschland beantrage ich sie für Gelder bei der Bundesbank, für wirtschaftliche Ressourcen wie Immobilien oder Fahrzeuge beim BAFA.

Familie und Geschäftspartner

Auch wer nicht selbst gelistet ist, darf gelisteten Personen keine Mittel bereitstellen. Das betrifft gemeinsame Konten, Darlehen und laufende Geschäfte.

Fristen im Sanktionsrecht

Diese Fristen dürfen Sie nicht versäumen

AnlassRechtsbehelfFristVorschrift
Listung auf der EU-SanktionslisteNichtigkeitsklage2 Monate ab Mitteilung, zuzüglich 10 Tage EntfernungsfristArt. 263 Abs. 6 AEUV, Art. 60 VerfO EuG
Ablehnung eines Antrags durch das BAFAWiderspruch1 Monat ab Bekanntgabe§ 70 Abs. 1 VwGO
Bußgeldbescheid wegen eines AWG-VerstoßesEinspruch2 Wochen ab Zustellung§ 67 Abs. 1 OWiG
Strafbefehl wegen eines SanktionsverstoßesEinspruch2 Wochen ab Zustellung§ 410 Abs. 1 StPO

Beginnt die Klagefrist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt, verlängert sie sich um weitere 14 Tage. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist stets die Rechtslage zum Zeitpunkt des Geschäfts, der Zahlung oder der Sperre.

Warum REXUS

Sanktionsrecht mit Bank- und Strafrechtsverstand

I

Bankrecht von innen

Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht kenne ich die Prüfprozesse von Banken und Verwahrstellen und weiß, welche Unterlagen eine Freigabe tragen.

II

Ein Mandat, keine Übergabe

Wird aus der Sperre ein Ermittlungsverfahren, verteidige ich selbst. Sie müssen den Anwalt nicht wechseln.

III

Deutsch, Englisch, Русский

Korrespondenz, Unterlagen und Beratung führe ich in allen drei Sprachen. Вы можете писать мне на русском языке.

So läuft das Mandat

Vom Schreiben der Bank zur Freigabe

01

Lage schildern

Schicken Sie mir das Schreiben der Bank, der Verwahrstelle oder der Behörde. Mehr zunächst nicht.

02

Rechtsgrundlage klären

Ich prüfe, welche Norm greift: Listung, Einlagengrenze, Ausfuhrverbot oder Geldwäscheprüfung. Danach steht fest, welcher Weg offen ist.

03

Antrag und Korrespondenz

Ich stelle Freigabe- oder Genehmigungsanträge und führe die Korrespondenz mit Bank, Verwahrstelle und Behörde. Die Zusendung ist noch kein Auftrag; über die Übernahme entscheide ich nach Durchsicht.

Häufige Fragen

Fragen zu Sanktionen, Freigaben und Genehmigungen

Meine Wertpapiere liegen bei Euroclear fest. Sind sie verloren?

Nein. Eingefroren heißt nicht enteignet: Das Eigentum bleibt bei Ihnen, nur Verfügungen sind blockiert. Ob und wie eine Freigabe gelingt, hängt von Verwahrkette, Art der Papiere und Ihrem Status ab. Entschieden wird über eine Genehmigung der Behörde des Staates, in dem die Werte eingefroren sind.

Welche Behörde entscheidet über die Freigabe?

Zuständig ist grundsätzlich die Behörde des Staates, in dem die Werte eingefroren sind: bei Euroclear Belgien, bei Clearstream Luxemburg. In Deutschland entscheidet über Gelder die Deutsche Bundesbank, über wirtschaftliche Ressourcen und Ausfuhren das BAFA.

Muss ich als russischer Staatsangehöriger mein Konto auflösen?

Nein. Art. 5b Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verbietet Banken, Einlagen russischer Staatsangehöriger oder in Russland ansässiger Personen anzunehmen, soweit sie insgesamt 100.000 Euro pro Bank übersteigen. Für Staatsangehörige eines EU-Staats, des EWR oder der Schweiz und für Inhaber eines Aufenthaltstitels in diesen Staaten gilt diese Grenze nicht.

Die Bank hat mir ohne Begründung gekündigt. Was kann ich tun?

Zuerst klären, worauf die Kündigung beruht: auf einer Sanktionsnorm, einer Geldwäscheprüfung oder einer gewöhnlichen Kündigung. Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU haben grundsätzlich Anspruch auf ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz. Bis die Lage geklärt ist, geben Sie der Bank keine spontanen Erklärungen zur Herkunft Ihres Geldes.

Kann ich meine Wertpapiere auf ein Depot außerhalb der EU übertragen?

Nicht ohne vorherige Prüfung. Ein Übertrag, der eine Sperre umgeht, kann selbst gegen das Umgehungsverbot der Sanktionsverordnungen verstoßen und strafbar sein. Vorsicht bei Vermittlern, die eine schnelle Lösung versprechen.

Brauche ich für mein Geschäft mit Russland eine Genehmigung?

Das hängt von Ware, Empfänger, Endverbleib und Zahlungsweg ab. Manche Geschäfte sind verboten, manche genehmigungspflichtig, viele bleiben frei. Für bestimmte Güter ist die Weitergabe nach Russland zudem vertraglich auszuschließen, Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

Ich stehe auf der Sanktionsliste. Kann ich dagegen vorgehen?

Ja. Gegen die Listung steht die Nichtigkeitsklage zum Gericht der Europäischen Union nach Art. 263 AEUV offen, binnen zwei Monaten zuzüglich zehn Tagen Entfernungsfrist. Parallel lässt sich beim Rat die Überprüfung beantragen. Für Grundbedürfnisse und rechtliche Vertretung sieht die Verordnung Freigaben vor.

Gegen mich ermittelt der Zoll wegen eines Sanktionsverstoßes. Bin ich hier richtig?

Diese Seite betrifft Freigaben, Genehmigungen und Kontofragen. Wird gegen Sie ermittelt, geht es um Verteidigung nach §§ 17, 18 AWG. Die übernehme ich ebenfalls, mehr dazu unter Wirtschaftsstrafrecht.

Beraten Sie auf Russisch?

Ja. Korrespondenz, Unterlagen und Beratung führe ich auf Deutsch, Englisch und Russisch. Вы можете писать мне на русском языке.

Sanktionsfall schildern

Schildern Sie in wenigen Sätzen, was blockiert ist und seit wann. Schicken Sie mir das Schreiben der Bank, der Verwahrstelle oder der Behörde.

Vermerken Sie im Betreff, wenn eine Frist läuft, etwa eine Kündigungsfrist der Bank oder die Klagefrist gegen eine Listung. Senden Sie keine Passwörter oder Zugangsdaten.

Was ich prüfe:
✓ Rechtsgrundlage der Sperre: Listung, Einlagengrenze, Verwahrkette oder Geldwäscheprüfung
✓ Ausnahme-, Genehmigungs- und Freigabewege
✓ Zuständige Behörde: Bundesbank, BAFA oder Behörden im Ausland
✓ Risiken eines Umwegs und strafrechtliche Exposition

Mandatsbearbeitung unter anwaltlicher Schweigepflicht. Bundesweit, auf Deutsch, Englisch und Russisch. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden. Die Zusendung ist noch kein Auftrag; über die Übernahme entscheide ich nach Durchsicht.