Für Handelsplattformen, Börsen und Verwahrer

Sicherungs- und Herausgabemaßnahmen gegen Krypto-Plattformen

Ob eine Zuordnung trägt, ist zuerst eine forensische und erst danach eine rechtliche Frage.

Für Börsen, Broker und Verwahrer, an die Beschlagnahmen, Arreste und Herausgabeverlangen gerichtet werden, oft gestützt auf privat erstellte Tracing-Gutachten. Bundesweit und grenzüberschreitend.

Diskret · Bundesweit · Deutsch · English · Русский

Anna O. Orlowa, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertretung von Krypto-Plattformen

Anna O. Orlowa, LL.M.
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zertifizierte Expertin für Kryptowerte und Steuern
Fachanwältin für Erbrecht

Für Handelsplattformen

Maßnahmen prüfen, bevor Werte herausgehen

Sicherungsanordnungen und Herausgabeverlangen stützen sich in Betrugsverfahren regelmäßig auf privat erstellte Tracing-Gutachten. Ich prüfe beides: die Maßnahme und das Gutachten. Blockchain-Analysen führe ich selbst durch.

Für wen ich arbeite

  • 01Kryptobörsen und Handelsplattformen.
  • 02Broker und Verwahrer mit Sammel- und Einzahlungsadressen.
  • 03Zahlungs- und E-Geld-Institute mit Kryptobezug.
  • 04Plattformen im Ausland mit Bezug zu deutschen Verfahren.

Aus der Vertretung Geschädigter kenne ich die Methodik, nach der solche Gutachten entstehen. Interessenkonflikte prüfe ich vor jeder Übernahme.

Strafverfahren

Beschlagnahme und Vermögensarrest

Im Ermittlungsverfahren sichert die Staatsanwaltschaft Vermögen vorläufig, oft bei der Plattform, über die es geflossen sein soll.

Wer anordnet

Beschlagnahme und Vermögensarrest ordnet das Gericht an, bei Gefahr im Verzug auch die Staatsanwaltschaft, § 111j Abs. 1 StPO.

Eine Woche

Hat die Staatsanwaltschaft selbst angeordnet, muss sie binnen einer Woche die gerichtliche Bestätigung beantragen, § 111j Abs. 2 StPO.

Gerichtliche Entscheidung

Der Betroffene kann in allen Fällen die Entscheidung des Gerichts beantragen, § 111j Abs. 2 StPO. Gegen gerichtliche Beschlüsse ist die Beschwerde statthaft, § 304 StPO.

Notveräußerung

Droht ein Wertverfall, kommt eine Notveräußerung in Betracht, § 111p StPO. Ein im September 2026 vom Bundestag beschlossenes Gesetz stellt klar, dass auch der Betroffene sie beantragen kann; es bedarf noch der Befassung des Bundesrats.

Zivilverfahren

Arrest, einstweilige Verfügung, Herausgabe

Geschädigte lassen Werte bei Plattformen zivilrechtlich sperren oder herausverlangen, meist im Eilverfahren und ohne Anhörung der Plattform.

Widerspruch

Gegen Arrest und einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung ist der Widerspruch statthaft, § 924 ZPO. Er ist an keine Frist gebunden.

Vollziehungsfrist

Ein Arrest muss binnen eines Monats vollzogen werden, sonst ist die Vollziehung unstatthaft, § 929 Abs. 2 ZPO.

Drittwiderspruch

Gehören die gesperrten Werte nicht dem Schuldner, sondern der Plattform oder anderen Kunden, kommt die Drittwiderspruchsklage in Betracht, § 771 ZPO.

Ausländische Anordnungen

Englische Freezing Orders und Herausgabeanordnungen wirken in Deutschland nicht automatisch. Der Court of Appeal hat im September 2026 zudem bestätigt, dass unmittelbar betroffene Dritte solche Anordnungen angreifen können, Jones v Persons Unknown, [2026] EWCA Civ 1212.

Ermittlungen

Auskunfts- und Herausgabeverlangen

Ermittler verlangen Kundendaten, Transaktionsverläufe oder die Herausgabe von Werten. Die Plattform steht zwischen Mitwirkungspflicht und Pflichten gegenüber ihren Kunden.

Herausgabeverlangen

Wer einen Gegenstand in Gewahrsam hat, der als Beweismittel von Bedeutung sein kann, muss ihn auf Verlangen herausgeben, § 95 StPO. Umfang und Bestimmtheit des Verlangens gehören geprüft.

Kunden und Datenschutz

Die Plattform schuldet ihren Kunden Vertraulichkeit und Datenschutz. Jede Herausgabe sollte auf einer tragfähigen Grundlage beruhen und dokumentiert sein.

Nach einer Verdachtsmeldung

Eine gemeldete Transaktion darf frühestens nach Zustimmung oder nach Ablauf des dritten Werktags ausgeführt werden, § 46 Abs. 1 GwG.

Grenzüberschreitend

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 schafft eine Grundlage für vorläufige Sicherungsmaßnahmen in grenzüberschreitenden Fällen. Der Bundestag hat es im September 2026 beschlossen.

Forensik

Das Tracing-Gutachten prüfen

Ob die Zuordnung zu einer Sammel- oder Einzahlungsadresse trägt, ist zunächst eine forensische und erst danach eine rechtliche Frage.

Zuordnungsregeln

Wer Werte durch gemischte Adressen verfolgt, muss eine Regel wählen, etwa nach Reihenfolge oder anteilig. Diese Wahl entscheidet oft das Ergebnis und muss offengelegt und begründet sein.

Sammel- und Einzahlungsadressen

In Sammeladressen liegen Werte vieler Kunden. Dass Werte eine Adresse der Plattform erreicht haben, heißt noch nicht, dass sie einem bestimmten Konto zuzuordnen sind.

Der Fall Jones

Im Fall Jones v Persons Unknown ergab ein Gegengutachten, dass die Bitcoin des Geschädigten die herausverlangte Adresse nie erreicht hatten. Der Court of Appeal hob den Titel im September 2026 auf, [2026] EWCA Civ 1212.

Eigene Analyse

Ich prüfe Methodik und Zuordnung mit eigener Blockchain-Analyse. Aus der Vertretung Geschädigter kenne ich die Methodik, nach der solche Gutachten entstehen.

Rechtsbehelfe auf einen Blick

Was gegen die Maßnahme offensteht

MaßnahmeRechtsbehelfFristVorschrift
Beschlagnahme oder Arrest durch die StaatsanwaltschaftAntrag auf gerichtliche Entscheidungkeine; Bestätigungsantrag der Staatsanwaltschaft binnen einer Woche§ 111j Abs. 2 StPO
Gerichtlicher Beschluss im StrafverfahrenBeschwerdekeine Frist§ 304 StPO
Zivilrechtlicher Arrest oder einstweilige VerfügungWiderspruchkeine Frist§ 924 ZPO
Vollziehung des Arrests durch den Gläubigerunstatthaft nach Fristablaufein Monat§ 929 Abs. 2 ZPO
Werte gehören nicht dem SchuldnerDrittwiderspruchsklagebis zum Ende der Vollstreckung§ 771 ZPO
Wertverfall gesicherter WerteNotveräußerungauf Anordnung§ 111p StPO

Welcher Rechtsbehelf in Ihrem Fall offensteht, zeigt der Plattform-Check.

Warum REXUS

Forensik und Recht aus einer Hand

I

Eigene Blockchain-Analyse

Ich prüfe Tracing-Gutachten nicht nur rechtlich, sondern rechne die Zuordnung selbst nach.

II

Beide Perspektiven

Aus der Vertretung Geschädigter kenne ich die Methodik, nach der Gutachten entstehen, und ihre Schwachstellen.

III

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Strafprozess, Zivilprozess und Aufsichtsrecht der Plattform greifen ineinander. Ich vertrete Ihr Haus gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten.

So läuft das Mandat

Von der Anordnung zum Rechtsbehelf

01

Unterlagen schicken

Schicken Sie Beschluss, Anordnung oder Ersuchen und, falls vorhanden, das Gutachten.

02

Forensische und rechtliche Prüfung

Ich prüfe die Zuordnung mit eigener Blockchain-Analyse und die Maßnahme rechtlich.

03

Vertretung

Ich vertrete Ihr Haus gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht. Die Zusendung ist noch kein Auftrag; über die Übernahme entscheide ich nach Durchsicht.

Häufige Fragen

Fragen von Plattformen

Müssen wir einer Herausgabeanordnung sofort folgen?

Einer wirksamen gerichtlichen Anordnung müssen Sie folgen. Ob sie wirksam ist, wen sie bindet und ob sie angreifbar ist, gehört aber vor jeder Herausgabe geprüft.

Was, wenn die Werte gar nicht vom Geschädigten stammen?

Dann trägt die Maßnahme nicht. Im Strafverfahren beantragen Sie die gerichtliche Entscheidung, § 111j Abs. 2 StPO, im Zivilverfahren kommen Widerspruch und Drittwiderspruchsklage in Betracht, §§ 924, 771 ZPO.

Wirkt eine englische Freezing Order in Deutschland?

Nicht automatisch. Ob und wie eine ausländische Anordnung hier wirkt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Kann sich eine Plattform wehren, obwohl sich die Anordnung gegen unbekannte Täter richtet?

Ja, wenn sie unmittelbar betroffen ist. Für England hat der Court of Appeal das im September 2026 bestätigt, Jones v Persons Unknown, [2026] EWCA Civ 1212. Im deutschen Verfahren stehen Betroffenen eigene Rechtsbehelfe offen.

Was ändert die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260?

Staatsanwaltschaften erhalten eine Grundlage für vorläufige Sicherungen in grenzüberschreitenden Fällen, und die Strafprozessordnung stellt klar, dass auch Betroffene die Notveräußerung beantragen können. Der Bundestag hat das Gesetz im September 2026 beschlossen; es bedarf noch der Befassung des Bundesrats.

Vertreten Sie nicht auch Geschädigte?

Ja. Daher kenne ich die Methodik der Gutachten. Vor jeder Übernahme prüfe ich, ob ein Interessenkonflikt besteht; in derselben Sache vertrete ich nie beide Seiten.

Beraten Sie auch auf Englisch und Russisch?

Ja. Korrespondenz mit ausländischen Gerichten, Anwälten und Plattformen führe ich auf Deutsch, Englisch und Russisch.

Maßnahme schildern

Schicken Sie Beschluss, Anordnung oder Ersuchen und, falls vorhanden, das Gutachten, auf das es sich stützt.

Vermerken Sie im Betreff, wenn eine Frist läuft oder eine Herausgabe unmittelbar bevorsteht.

Was ich prüfe:
✓ Ob die Maßnahme formell und inhaltlich trägt
✓ Ob die Zuordnung im Gutachten stimmt, mit eigener Blockchain-Analyse
✓ Welcher Rechtsbehelf offen ist
✓ Ihre Pflichten gegenüber Kunden und Behörden

Mandatsbearbeitung unter anwaltlicher Schweigepflicht. Bundesweit, auf Deutsch, Englisch und Russisch. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden. Die Zusendung ist noch kein Auftrag; über die Übernahme entscheide ich nach Durchsicht.