Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht · eWpG · Tokenisierung

Emission: Kapital ohne Bank, mit Anleihe und Token

Banken entscheiden über Kredite. Über eine Anleihe entscheiden Sie selbst.

Für Unternehmen, Projektgesellschaften und Immobilienvorhaben, die Kapital direkt bei Anlegern aufnehmen wollen. In Stuttgart, Esslingen, bundesweit und grenzüberschreitend.

Diskret · Bundesweit · Deutsch · English · Русский

Anna O. Orlowa, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Anna O. Orlowa, LL.M.
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zertifizierte Expertin für Kryptowerte und Steuern
Fachanwältin für Erbrecht

Emission und Kapitalmarkt

Kapital aufnehmen, ohne Bank

Wenn Banken Kredite verweigern oder Sicherheiten verlangen, die Sie nicht geben wollen, führt der Weg direkt zu den Anlegern. Ich strukturiere Anleihen und digitale Wertpapiere nach dem eWpG, von den Anleihebedingungen bis zur Gestattung durch die BaFin.

Für wen ich arbeite

  • 01Mittelständische Unternehmen mit Investitions- oder Wachstumsbedarf.
  • 02Projekt- und Immobiliengesellschaften.
  • 03Unternehmer und Family Offices mit Sachwerten, die sie teilbar machen wollen.
  • 04Emittenten mit Anlegern im In- und Ausland.

Mandate im Kapitalmarktrecht führe ich persönlich, von der Struktur bis zum ersten Angebot.

Bankunabhängig finanzieren

Anleihe statt Bankkredit

Mit einer Anleihe leihen Sie sich Kapital direkt bei Anlegern. Laufzeit, Zins und Sicherheiten legen Sie selbst fest, ohne Kreditentscheidung einer Bank.

Rechtlich eine Schuldverschreibung

Die Anleihe ist eine Schuldverschreibung auf den Inhaber, § 793 BGB. Der Anleger erhält Zins und Rückzahlung, keine Stimmrechte und keinen Anteil an Ihrem Unternehmen.

Ihre Bedingungen

Laufzeit, Zins, Rückzahlung, Rang und Sicherheiten stehen in den Anleihebedingungen. Sie bestimmen, was Sie Anlegern versprechen und was nicht.

Für wen

Für Unternehmen, Projektgesellschaften und Immobilienvorhaben, die Kapital brauchen, das Banken nicht oder nur zu harten Bedingungen geben.

Ihr Netzwerk als Kapitalgeber

Kunden, Partner, Mitarbeiter und Ihr Umfeld werden zu Anlegern. Das bindet sie an Ihr Vorhaben und schafft Reichweite.

Digitale Wertpapiere

Elektronisch begeben nach dem eWpG

Seit 2021 lassen sich Wertpapiere ohne Papierurkunde begeben. Die Eintragung in ein elektronisches Register ersetzt die Urkunde.

Ohne Urkunde

Ein Wertpapier kann als elektronisches Wertpapier begeben werden, § 2 Abs. 1 eWpG. Es hat dieselbe Rechtswirkung wie ein Wertpapier mit Urkunde, § 2 Abs. 2 eWpG.

Kryptowertpapier

Wird es in ein Kryptowertpapierregister eingetragen, ist es ein Kryptowertpapier, § 4 Abs. 3 eWpG. Das Register muss auf einem fälschungssicheren Aufzeichnungssystem geführt werden, § 16 Abs. 1 eWpG.

Registerführung

Wer ein Kryptowertpapierregister führt, braucht eine Erlaubnis der BaFin, § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 und § 32 KWG. Ich strukturiere die Emission mit einer zugelassenen registerführenden Stelle.

Auch Aktien

Seit Dezember 2023 lassen sich auch Aktien elektronisch begeben. Namensaktien sind als Kryptowertpapier möglich, wenn die Satzung es zulässt.

Prospekt oder Informationsblatt

Welche Unterlagen die BaFin sehen will

Wer Wertpapiere öffentlich anbietet, braucht grundsätzlich einen Prospekt. Für kleinere Emissionen genügt ein Wertpapier-Informationsblatt.

Unter 12 Millionen Euro

Öffentliche Angebote unter 12 Mio. Euro innerhalb von zwölf Monaten sind seit Juni 2026 prospektfrei, Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 in der Fassung des EU Listing Act.

Das Wertpapier-Informationsblatt

Dann ist ein Wertpapier-Informationsblatt zu erstellen. Veröffentlicht werden darf es erst, wenn die BaFin es gestattet hat, § 4 WpPG.

Ab 12 Millionen Euro

Darüber braucht das öffentliche Angebot grundsätzlich einen von der BaFin gebilligten Prospekt, wenn keine andere Ausnahme greift, etwa ein Angebot nur an qualifizierte Anleger.

Haftung

Für ein fehlerhaftes Wertpapier-Informationsblatt haften die Verantwortlichen gegenüber den Anlegern, § 11 WpPG, für ein fehlendes nach § 15 WpPG. Sorgfalt am Anfang erspart die Haftung am Ende.

Tokenisierung

Sachwerte digital teilbar machen

Immobilien, Anlagen und Beteiligungen lassen sich über digitale Wertpapiere in kleine Einheiten teilen und so einem breiten Anlegerkreis öffnen.

Wertpapier oder Kryptowert

Ist der Token ein Finanzinstrument, gilt Wertpapierrecht und nicht MiCAR, Art. 2 Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) 2023/1114. Die Einordnung entscheidet über Prospekt, Erlaubnis und Haftung.

Andere Kryptowerte

Wer andere Kryptowerte öffentlich anbietet, muss eine juristische Person sein und ein Kryptowerte-Whitepaper erstellen, übermitteln und veröffentlichen, Art. 4 der Verordnung.

Sachwert und Struktur

Der Token verbrieft nicht die Immobilie selbst, sondern einen Anspruch gegen die Emittentin. Wie gut Anleger gesichert sind, entscheidet die Struktur dahinter: Zweckgesellschaft, Sicherheiten, Treuhand.

Von der Idee zum Angebot

Ich ordne den Token rechtlich ein, gestalte die Bedingungen und begleite die Unterlagen bis zur Gestattung oder Veröffentlichung.

Pflichten auf einen Blick

Was vor dem ersten Angebot stehen muss

VorhabenPflichtWannVorschrift
Öffentliches Angebot unter 12 Mio. €Wertpapier-InformationsblattGestattung durch die BaFin vor der Veröffentlichung§ 4 WpPG
Öffentliches Angebot ab 12 Mio. €ProspektBilligung durch die BaFin vor dem AngebotVO (EU) 2017/1129
Elektronisches WertpapierEintragung in ein RegisterErsetzt die Urkunde bei der Begebung§ 2 eWpG
KryptowertpapierregisterRegisterführungNur mit Erlaubnis der BaFin§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 8 KWG
Token ohne WertpapiercharakterKryptowerte-WhitepaperVor dem öffentlichen AngebotArt. 4 VO (EU) 2023/1114

Welche Pflicht für Ihr Vorhaben gilt, zeigt der Emissions-Check.

Warum REXUS

Kapitalmarktrecht mit Blick für die Technik

I

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Anleihebedingungen, Wertpapier-Informationsblatt und Prospekt gehören zu meinem Fachgebiet, aus einer Hand.

II

Krypto verstanden

Als zertifizierte Expertin für Kryptowerte und Steuern verbinde ich Wertpapierrecht mit der Technik dahinter: Register, Smart Contract und Token.

III

International

Anleger und Partner im In- und Ausland betreue ich auf Deutsch, Englisch und Russisch.

So läuft das Mandat

Vom Vorhaben zum ersten Angebot

01

Vorhaben schildern

Schildern Sie, was Sie finanzieren wollen, wie viel Kapital Sie brauchen und wen Sie als Anleger gewinnen wollen.

02

Struktur festlegen

Ich lege mit Ihnen fest, ob Anleihe oder Token, welche Bedingungen gelten und welche Unterlagen die BaFin sehen will.

03

Emission begleiten

Ich erstelle die Unterlagen und begleite das Verfahren bis zur Gestattung, mit Registerstelle und Zahlstelle. Die Zusendung ist noch kein Auftrag; über die Übernahme entscheide ich nach Durchsicht.

Häufige Fragen

Fragen zur Emission

Ab welchem Volumen brauche ich einen Prospekt?

Grundsätzlich ab 12 Mio. Euro innerhalb von zwölf Monaten, Art. 3 Abs. 2 der Prospektverordnung in der seit Juni 2026 geltenden Fassung. Darunter genügt in Deutschland ein Wertpapier-Informationsblatt, das die BaFin vorab gestatten muss, § 4 WpPG.

Brauche ich für eine Anleihe eine Bank?

Nein. Eine Anleihe lässt sich ohne Bank begeben. Banken, Zahlstellen und Plattformen lassen sich einbinden, sie sind aber keine Voraussetzung.

Was ist ein Kryptowertpapier?

Ein elektronisches Wertpapier, das in ein Kryptowertpapierregister eingetragen ist, § 4 Abs. 3 eWpG. Es entsteht ohne Papierurkunde und lässt sich auf der Blockchain übertragen.

Kann ich das Register selbst führen?

Nur mit einer Erlaubnis der BaFin. Die Kryptowertpapierregisterführung ist eine Finanzdienstleistung nach dem KWG. In der Praxis arbeitet die Emittentin mit einer zugelassenen registerführenden Stelle.

Gilt für meinen Token MiCAR?

Nicht, wenn er ein Finanzinstrument ist, Art. 2 Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) 2023/1114. Dann gilt Wertpapierrecht. Für andere Kryptowerte verlangt MiCAR vor dem öffentlichen Angebot ein Kryptowerte-Whitepaper.

Wer haftet, wenn das Informationsblatt fehlerhaft ist?

Die Verantwortlichen haften den Anlegern nach § 11 WpPG, bei einem fehlenden Informationsblatt nach § 15 WpPG. Deshalb gehört jede Aussage im Informationsblatt vorher geprüft.

Beraten Sie auch auf Englisch und Russisch?

Ja. Unterlagen, Korrespondenz und Beratung führe ich auf Deutsch, Englisch und Russisch.

Vorhaben schildern

Schildern Sie in wenigen Sätzen: Was wollen Sie finanzieren, wie viel Kapital brauchen Sie, und wen wollen Sie als Anleger gewinnen?

Vermerken Sie im Betreff, wenn ein Termin feststeht, etwa ein Kaufpreis, eine Investitionsfrist oder ein geplanter Angebotsstart.

Was ich prüfe:
✓ Ob sich Ihr Vorhaben für eine Anleihe oder ein Token eignet
✓ Ob Prospekt, Wertpapier-Informationsblatt oder Whitepaper nötig ist
✓ Register, Zahlstelle und die Struktur der Sicherheiten
✓ Den kürzesten Weg zum ersten Angebot

Mandatsbearbeitung unter anwaltlicher Schweigepflicht. Bundesweit, auf Deutsch, Englisch und Russisch. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden. Die Zusendung ist noch kein Auftrag; über die Übernahme entscheide ich nach Durchsicht.