Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht · Kunden · Institute

Bank- und Kapitalmarktrecht: für Kunden und für Institute

Wer beide Seiten kennt, weiß, welches Argument trägt und welches nur laut ist.

Für Privatkunden und Unternehmen im Streit mit ihrer Bank, und für Banken, Finanzdienstleister und Plattformen in Aufsicht und Abwehr. In Stuttgart, Esslingen, bundesweit und grenzüberschreitend.

Diskret · Bundesweit · Deutsch · English · Русский

Anna O. Orlowa, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Anna O. Orlowa, LL.M.
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zertifizierte Expertin für Kryptowerte und Steuern
Fachanwältin für Erbrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht

Beide Seiten des Bankgeschäfts

Ich vertrete Kunden gegenüber Banken und berate Institute gegenüber Aufsicht und Kunden. Diese doppelte Perspektive zeigt, welches Argument trägt.

Für wen ich arbeite

  • 01Privatkunden und Anleger im Streit mit Bank oder Berater.
  • 02Unternehmen mit gekündigten Konten oder Kreditlinien.
  • 03Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute in Aufsichtsfragen.
  • 04Krypto-Plattformen und Verwahrer: MiCAR und Sicherungsmaßnahmen.

Mandate im Bankrecht führe ich persönlich. Interessenkonflikte prüfe ich vor jeder Übernahme.

Konto

Kontokündigung und Kontosperre

Ein Konto zu verlieren trifft Privatleute und Unternehmen gleichermaßen. Banken dürfen kündigen, aber nicht ohne Frist und nicht jedes Konto.

Zwei Monate Frist

Ein Zahlungskonto kann die Bank ordentlich nur mit einer Frist von mindestens zwei Monaten kündigen, § 675h Abs. 2 BGB. Eine fristlose Kündigung braucht einen wichtigen Grund.

Das Basiskonto

Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Basiskonto, § 31 ZKG. Kündigen darf die Bank es nur aus den Gründen, die § 42 ZKG nennt.

Sperre statt Kündigung

Hinter einer Sperre stehen oft Geldwäscheverdacht, Arrest oder Pfändung. Jede Lage hat ihren eigenen Rechtsbehelf. Was Sie der Bank zur Herkunft erklären, kann später verwendet werden.

Sanktionsbezug

Hängt die Kündigung mit Sanktionen zusammen, gelten eigene Regeln. Mehr dazu unter Sanktionen und Außenwirtschaft.

Zahlungen

Geld weg: unautorisiert oder erschlichen

Phishing, gefälschte Bankanrufe, Anlagebetrug: Ob die Bank zahlen muss, hängt davon ab, wer die Zahlung freigegeben hat und was die Bank hätte bemerken müssen.

Nicht freigegeben

Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank den Betrag erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags, § 675u BGB. Sie haftet nicht, wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat, § 675v Abs. 3 BGB.

Selbst überwiesen

Wer selbst an Betrüger überweist, hat keinen Erstattungsanspruch nach § 675u BGB. Ansprüche können sich aber aus verletzten Warn- und Prüfpflichten der Bank ergeben.

Empfängerabgleich

Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Banken bei Überweisungen in Euro Name und IBAN des Empfängers abgleichen. Versäumen sie das, haften sie, Art. 5c der Verordnung (EU) Nr. 260/2012.

13 Monate

Nicht autorisierte Zahlungen müssen Sie unverzüglich melden. Nach 13 Monaten ab Belastung sind Ansprüche grundsätzlich ausgeschlossen, § 676b Abs. 2 BGB.

Kryptowerte an Betrüger verloren? Dann zählt die Rückführung: Vermögensrückführung.

Anlage

Falschberatung und Prospekthaftung

Eine Bank, die berät, schuldet eine Beratung, die zu Ihnen und zum Produkt passt. Ein Prospekt muss vollständig und richtig sein.

Anleger- und objektgerecht

Die Beratung muss Ihre Ziele, Ihre Erfahrung und Ihre Risikobereitschaft berücksichtigen und das Produkt zutreffend darstellen. Das verlangt der Bundesgerichtshof seit dem Bond-Urteil von 1993.

Prospekt und Informationsblatt

Für fehlerhafte Prospekte haften die Verantwortlichen nach §§ 9, 10 WpPG, für fehlerhafte Wertpapier-Informationsblätter nach § 11 WpPG.

Verjährung

Ansprüche verjähren in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Fehler erfahren haben, §§ 195, 199 BGB. Zum Jahresende laufen deshalb viele Fristen ab.

Auch Derivate

Beratungspflichten gelten nicht nur für Fonds und Zertifikate. Auch bei Zinsswaps hat der Bundesgerichtshof Aufklärungspflichten der Bank angenommen.

Für Institute

Aufsicht, Erlaubnis und Abwehr

Für Banken, Finanzdienstleister, Zahlungsinstitute und Plattformen: Ich begleite Erlaubnisverfahren, Anhörungen der BaFin und die Abwehr von Kundenansprüchen.

Erlaubnis

Wer Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig betreibt, braucht eine Erlaubnis der BaFin, § 32 KWG. Welche Geschäfte erfasst sind, regelt § 1 KWG.

Ohne Erlaubnis

Die BaFin kann die Abwicklung unerlaubter Geschäfte anordnen, § 37 KWG. Das unerlaubte Betreiben ist strafbar, § 54 KWG.

Anhörung und Maßnahme

Vor einer Maßnahme hört die BaFin an. Die Antwort entscheidet oft, ob die Maßnahme ergeht und wie sie ausfällt.

Kryptowerte

Für Kryptowerte-Dienstleistungen gilt MiCAR. Zulassung und Notifizierung behandle ich auf einer eigenen Seite: MiCAR und CASP-Lizenz.

Fristen auf einen Blick

Welche Frist für Sie läuft

AnlassFolgeFristVorschrift
Ordentliche Kündigung eines ZahlungskontosKündigung wirksam frühestens nachzwei Monaten§ 675h Abs. 2 BGB
Nicht autorisierte ZahlungErstattung durch die Bankbis Ende des folgenden Geschäftstags§ 675u BGB
Nicht autorisierte ZahlungAnzeige an die Bankspätestens 13 Monate nach Belastung§ 676b Abs. 2 BGB
FalschberatungVerjährung des Schadensersatzesdrei Jahre ab Jahresende der Kenntnis§§ 195, 199 BGB
Bankgeschäft ohne ErlaubnisAbwicklung und Strafbarkeitab Aufnahme des Geschäfts§§ 37, 54 KWG

Welche Frist in Ihrem Fall gilt, zeigt der Bankrecht-Check.

Warum REXUS

Bankrecht aus beiden Richtungen

I

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kontoführung, Zahlungsverkehr, Anlageberatung und Aufsicht gehören zu meinem Fachgebiet, für Kunden und für Institute.

II

Krypto verstanden

Als zertifizierte Expertin für Kryptowerte und Steuern verbinde ich klassisches Bankrecht mit Kryptowerten und Plattformen.

III

International

Mandanten, Banken und Behörden im In- und Ausland betreue ich auf Deutsch, Englisch und Russisch.

So läuft das Mandat

Vom Fall zur Lösung

01

Fall schildern

Schildern Sie, was passiert ist, mit Bank, Datum und Betrag. Für Institute: das Schreiben der BaFin oder des Kunden.

02

Prüfung

Ich prüfe, ob die Bank so handeln durfte, welche Ansprüche bestehen und welche Frist läuft.

03

Durchsetzen oder abwehren

Ich verhandle mit Bank, Kunde oder Aufsicht und führe, wenn nötig, das Verfahren. Die Zusendung ist noch kein Auftrag; über die Übernahme entscheide ich nach Durchsicht.

Häufige Fragen

Fragen zum Bankrecht

Darf meine Bank mein Konto einfach kündigen?

Ordentlich nur mit einer Frist von mindestens zwei Monaten, § 675h Abs. 2 BGB. Ein Basiskonto darf sie nur aus den Gründen kündigen, die § 42 ZKG nennt. Sparkassen sind als öffentlich-rechtliche Institute zusätzlich an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden.

Muss die Bank Geld erstatten, das Betrüger abgebucht haben?

Wenn Sie die Zahlung nicht freigegeben haben, grundsätzlich ja, § 675u BGB. Nur bei grober Fahrlässigkeit haften Sie selbst, § 675v Abs. 3 BGB. Wer selbst überwiesen hat, muss Pflichtverletzungen der Bank darlegen.

Was bringt der Empfängerabgleich bei Überweisungen?

Seit dem 9. Oktober 2025 gleichen Banken bei Überweisungen in Euro Name und IBAN ab und warnen bei Abweichungen. Versäumt die Bank das, haftet sie, Art. 5c der Verordnung (EU) Nr. 260/2012. Wer eine Warnung übergeht, trägt das Risiko selbst.

Wann verjähren Ansprüche wegen Falschberatung?

In drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Fehler und vom Verantwortlichen erfahren haben, spätestens zehn Jahre nach der Entstehung, §§ 195, 199 BGB.

Vertreten Sie auch Banken?

Ja. Ich berate Banken, Finanzdienstleister und Plattformen in Aufsichtsfragen und bei der Abwehr von Ansprüchen. Vor jeder Übernahme prüfe ich, ob ein Interessenkonflikt besteht.

Brauchen wir für unser Geschäftsmodell eine Erlaubnis?

Das hängt davon ab, ob es ein Bankgeschäft oder eine Finanzdienstleistung nach § 1 KWG ist. Dann ist eine Erlaubnis nach § 32 KWG nötig; für Kryptowerte-Dienstleistungen gilt MiCAR.

Beraten Sie auch auf Englisch und Russisch?

Ja. Unterlagen, Korrespondenz und Beratung führe ich auf Deutsch, Englisch und Russisch.

Fall schildern

Schildern Sie in wenigen Sätzen: Welche Bank oder welches Institut, was ist passiert, und seit wann?

Vermerken Sie im Betreff, wenn eine Frist läuft, etwa eine Kündigung, eine Anhörung der BaFin oder eine Verjährung zum Jahresende.

Was ich prüfe:
✓ Ob die Bank so handeln durfte
✓ Welche Ansprüche bestehen und gegen wen
✓ Welche Frist läuft
✓ Für Institute: was die Aufsicht verlangt und wie Sie antworten

Mandatsbearbeitung unter anwaltlicher Schweigepflicht. Bundesweit, auf Deutsch, Englisch und Russisch. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden. Die Zusendung ist noch kein Auftrag; über die Übernahme entscheide ich nach Durchsicht.