Kontokündigung wegen Branche: Was Unternehmer tun können
Autorin: Anna O. Orlowa, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht · Stand: 16. Oktober 2026 · Thema: Kontokündigung wegen Branche
Ihre Bank kündigt das Geschäftskonto, weil Ihre Branche nicht mehr zu ihrer ESG-Richtlinie passt. Eine Kontokündigung wegen Branche ist aber nicht automatisch wirksam. Für ein laufendes Konto gilt in der Regel eine Frist von mindestens zwei Monaten (§ 675h Abs. 2 BGB, Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken). Sparkassen brauchen zudem einen sachgerechten Grund (Art. 3 Abs. 1 GG). Außerdem darf keine Bank zur Unzeit kündigen.

Viele Banken schärfen ihre Nachhaltigkeits- und Risikorichtlinien. Danach trennen sie sich von ganzen Kundengruppen. Für das betroffene Unternehmen ist das ein Schock. Denn ohne Konto laufen keine Löhne, keine Lieferanten und keine Steuern. Wer jetzt schnell und richtig reagiert, gewinnt Zeit und oft auch die Verhandlung.
Kontokündigung wegen Branche: Warum Banken aussortieren
Banken führen heute Ausschlusslisten. Darin stehen Branchen, die sie nicht mehr oder nur eingeschränkt begleiten. Typisch sind Rüstung und Waffenhandel, Kohle und Öl, Glücksspiel, Erotik, Kryptowerte und Cannabis. Hinzu kommen Geschäftsmodelle mit hohem Bargeldanteil.
Dahinter stehen mehrere Motive. Zunächst wollen Banken ihre eigenen Nachhaltigkeitsziele erreichen. Außerdem fürchten sie Reputationsschäden und hohen Prüfaufwand bei der Geldwäscheprävention. Die Aufsicht verlangt zwar, Nachhaltigkeitsrisiken zu steuern. Pauschale Kündigungen ganzer Branchen schreibt sie jedoch nicht vor. Die Kündigung ist also eine freie Entscheidung der Bank. Deshalb muss sie sich an den allgemeinen Regeln messen lassen.
Private Bank: Kündigung ohne Begründung, aber mit Grenzen
Eine private Bank darf das Konto grundsätzlich ohne Angabe von Gründen kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof für Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken bestätigt (BGH, Urteil vom 15.01.2013, XI ZR 22/12). Eine Abwägung mit Ihren Interessen schuldet sie dabei nicht. Auch eine allgemeine Pflicht zur Gleichbehandlung aller Kunden besteht nicht.
Trotzdem hat die Bank Grenzen. Erstens muss sie die Kündigungsfrist einhalten. Für ein laufendes Konto beträgt sie nach Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken mindestens zwei Monate. Zweitens darf die Kündigung nicht rechtsmissbräuchlich sein. Drittens muss die Bank wirksam vertreten sein. Gerade daran scheitern in der Praxis manche Schreiben.
Bei Firmenkunden kann der Vertrag von der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist abweichen (§ 675e Abs. 4 BGB). Daher lohnt sich ein genauer Blick in Ihren Kontovertrag und die einbezogenen Bedingungen. Den Gesetzestext finden Sie in § 675h BGB.
Sparkasse: Kontokündigung wegen Branche braucht einen sachgerechten Grund
Für Sparkassen gelten strengere Regeln. Sie sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Deshalb sind sie unmittelbar an die Grundrechte gebunden. Sie dürfen den Zugang zu ihren Leistungen nicht willkürlich beschränken (BGH, Urteil vom 11.03.2003, XI ZR 403/01).
Kündigt eine Sparkasse ohne sachgerechten Grund, ist die Kündigung nichtig. Das folgt aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 134 BGB (BGH, Urteil vom 05.05.2015, XI ZR 214/14). Eine bloße Branchenzugehörigkeit reicht dafür nicht ohne Weiteres aus. Denn die Sparkasse muss ihre Richtlinie einheitlich anwenden. Betreut sie vergleichbare Unternehmen weiter, liegt der Verdacht auf Willkür nahe.
Fordern Sie deshalb die Gründe und die zugrunde liegende Richtlinie schriftlich an. Erst dann lässt sich prüfen, ob der Grund trägt.
Wann eine Kontokündigung wegen Branche unwirksam ist
In unserer Praxis greifen vor allem diese Punkte:
- Die Frist ist kürzer als vertraglich oder gesetzlich vorgesehen.
- Die Bank kündigt fristlos, obwohl kein wichtiger Grund vorliegt (§ 314 BGB, Nr. 19 Abs. 3 AGB-Banken).
- Die Bank kündigt zur Unzeit, etwa kurz vor dem Lohnlauf oder mitten in einer Finanzierung.
- Eine Sparkasse nennt keinen sachgerechten Grund oder wendet ihre Richtlinie ungleich an.
- Das Schreiben ist nicht von befugten Vertretern unterzeichnet.
Eine neue ESG-Richtlinie ist dabei regelmäßig kein wichtiger Grund. Schließlich hat die Bank sie selbst geschaffen. Sie kann also nur ordentlich und mit Frist kündigen.
Konto und Kredit: Wenn die Bank alles beenden will
Oft kündigt die Bank nicht nur das Konto. Sie will die gesamte Geschäftsverbindung beenden. Dann geraten auch Kreditlinien, Avale und Darlehen in Gefahr. Hier gilt jedoch ein wichtiger Unterschied. Ein befristet zugesagter Kredit ist ordentlich nicht kündbar. Die Branchenrichtlinie allein beendet ihn also nicht.
Auch bei unbefristeten Linien muss die Bank auf Ihre berechtigten Belange Rücksicht nehmen. Einzelheiten dazu lesen Sie in unserem Beitrag zum gekündigten Kontokorrentkredit. Zu den Fristen beim Geschäftskonto selbst finden Sie einen eigenen Beitrag zum gekündigten Geschäftskonto.
Kontokündigung wegen Branche: Schadensersatz und Eilrechtsschutz
Ist die Kündigung unwirksam, besteht das Konto fort. Die Bank muss es dann weiterführen. Entstehen Ihnen durch ihr Verhalten Schäden, haftet sie nach § 280 Abs. 1 BGB. Dazu zählen zum Beispiel Vertragsstrafen, Zinsschäden und Kosten der Umstellung.
Droht ein existenzbedrohender Ausfall, kommt eine einstweilige Verfügung in Betracht (§§ 935, 940 ZPO). Das gilt besonders gegenüber Sparkassen. Allerdings muss der Antrag gut vorbereitet sein. Sie müssen die Eilbedürftigkeit glaubhaft machen.
Schadensersatzansprüche verjähren in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von Schaden und Bank erfahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Unabhängig davon gilt eine Höchstfrist von zehn Jahren ab Entstehung (§ 199 Abs. 3 BGB).
Kontokündigung wegen Branche: Ihre ersten Schritte
- Notieren Sie das Zugangsdatum und berechnen Sie das Fristende.
- Fordern Sie die Gründe und die Richtlinie der Bank schriftlich an.
- Prüfen Sie Kontovertrag, AGB und alle Kreditverträge mit dieser Bank.
- Eröffnen Sie parallel ein Ersatzkonto bei einer anderen Bank.
- Informieren Sie Kunden und Lieferanten erst, wenn die neue Verbindung steht.
- Lassen Sie die Kündigung vor Fristablauf anwaltlich prüfen.
Häufige Fragen
Ist eine Kontokündigung wegen Branche überhaupt zulässig?
Bei privaten Banken in der Regel ja, solange Frist und Form stimmen. Sparkassen brauchen dagegen einen sachgerechten Grund. Fehlt er, ist die Kündigung nichtig.
Muss die Bank mir den Grund nennen?
Eine private Bank muss das nicht. Trotzdem lohnt sich die Nachfrage. Denn eine Sparkasse muss ihren Grund im Streitfall darlegen.
Wie lange läuft mein Konto nach einer Kontokündigung wegen Branche weiter?
Bis zum Ende der Kündigungsfrist. Für ein laufendes Konto beträgt sie meist mindestens zwei Monate. Bis dahin muss die Bank Zahlungen normal ausführen.
Bekomme ich als Unternehmen ein Basiskonto?
Nein. Das Basiskonto steht nur Verbrauchern zu. Unternehmen müssen daher rechtzeitig eine neue Bank finden.
Hilft eine Beschwerde bei der Aufsicht?
Sie kann Druck aufbauen. Allerdings entscheidet die Aufsicht keinen Einzelfall. Ihre Rechte setzen Sie deshalb direkt gegenüber der Bank durch.
Weitere Themen finden Sie auf unserer Seite Bank- und Kapitalmarktrecht. Ihre eigene Lage ordnen Sie mit dem Konto-gesperrt-Check ein.
Schicken Sie uns das Kündigungsschreiben, Ihren Kontovertrag und die Kreditverträge mit dieser Bank. Sie erfahren, ob die Kündigung hält und wie viel Zeit Ihnen bleibt.

