Avalkredit gekündigt: Was die Bank jetzt verlangen darf
Autorin: Anna O. Orlowa, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht · Stand: 27. Oktober 2026 · Thema: Avalkredit gekündigt
Avalkredit gekündigt, und die Hausbank verlangt Bargeld für alle offenen Bürgschaften? Das trifft Bauunternehmen und Lieferanten oft mitten in der Krise. Die Kündigung beendet jedoch nur den Rahmen für neue Avale. Für laufende Bürgschaften kann die Bank Befreiung oder Sicherheit nach § 775 BGB und Nr. 13 AGB-Banken verlangen. Eine sofortige Barunterlegung in voller Höhe ist deshalb nicht automatisch rechtmäßig.

Was beim Avalkredit eigentlich endet
Beim Avalkredit zahlt die Bank zunächst kein Geld aus. Stattdessen übernimmt sie für Sie Bürgschaften oder Garantien gegenüber Dritten. Typisch sind Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs-, Anzahlungs- und Mietbürgschaften. Dafür zahlen Sie eine Avalprovision.
Rechtlich handelt die Bank in Ihrem Auftrag. Zahlt sie an den Begünstigten, verlangt sie das Geld von Ihnen zurück. Grundlage ist der Aufwendungsersatz nach §§ 675, 670 BGB.
Wichtig ist daher die Trennung. Die Bank kann den Avalrahmen kündigen. Die schon ausgestellten Bürgschaften bestehen gegenüber Ihren Auftraggebern aber fort. Die Bank haftet weiter, bis der Begünstigte sie entlässt oder die Urkunde zurückgibt.
Avalkredit gekündigt: Wann die Bank kündigen darf
Einen Avalrahmen ohne feste Laufzeit kann die Bank nach Nr. 19 Abs. 2 AGB-Banken jederzeit kündigen. Dabei muss sie allerdings auf Ihre berechtigten Belange Rücksicht nehmen. Eine Kündigung zur Unzeit, etwa mitten in einer Ausschreibung, kann deshalb Schadensersatz auslösen.
Bei fester Laufzeit braucht die Bank einen wichtigen Grund. Nr. 19 Abs. 3 AGB-Banken nennt vor allem eine wesentliche Verschlechterung Ihrer Vermögenslage. Außerdem zählt es, wenn Sie eine berechtigte Nachbesicherung nicht fristgerecht leisten. Daneben gilt § 490 Abs. 1 BGB.
Prüfen Sie zuerst den Avalvertrag. Viele Rahmenverträge enthalten eigene Kündigungs- und Sicherheitenklauseln. Diese gehen den AGB-Banken oft vor.
Barunterlegung: Was § 775 BGB der Bank erlaubt
Die Bank verbürgt sich in Ihrem Auftrag. Deshalb steht ihr der Befreiungsanspruch aus § 775 Abs. 1 BGB zu. Sie kann Befreiung verlangen, wenn sich Ihre Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtert haben. Das gilt auch, wenn Sie gegenüber dem Begünstigten in Verzug sind.
Befreiung heißt aber nicht automatisch Bargeld. Sie befreien die Bank auch, wenn Ihr Auftraggeber die Bürgschaft zurückgibt. Oft gelingt zudem ein Austausch gegen das Aval einer anderen Bank oder eines Kautionsversicherers.
Ist die gesicherte Forderung noch nicht fällig, dürfen Sie nach § 775 Abs. 2 BGB statt der Befreiung Sicherheit leisten. Die zulässigen Arten nennen die §§ 232 ff. BGB. Neben Geld kommen zum Beispiel geeignete Wertpapiere oder Grundpfandrechte in Betracht.
Zudem setzt Nr. 13 Abs. 2 AGB-Banken eine konkret erhöhte Risikobewertung voraus. Die Bank muss Ihnen außerdem eine angemessene Frist setzen. Hält sie bereits ausreichende Sicherheiten, kann eine weitere Barunterlegung unzulässig sein.
Avalkredit gekündigt – so sichern Sie laufende Projekte
Ein gekündigter Avalrahmen trifft vor allem das laufende Geschäft. Ohne neue Bürgschaften erhalten Bauunternehmen oft keine Abschlagszahlungen. Lieferanten verlieren Anzahlungen, weil der Kunde eine Anzahlungsbürgschaft verlangt.
Verhandeln Sie daher früh über ein Stillhalten. Die Bank behält alte Avale oft lieber, wenn sie einen klaren Plan sieht. Hilfreich sind eine Liste aller Bürgschaften, deren Laufzeit und der Stand jedes Projekts.
Gleichzeitig lohnt sich die Suche nach Ersatz. Kautionsversicherer stellen ebenfalls Bürgschaften aus. Jede zurückgegebene Urkunde senkt das Risiko der Bank und damit ihren Sicherheitsbedarf.
Wenn der Begünstigte die Bürgschaft zieht
Viele Avale sind Bürgschaften auf erstes Anfordern. Die Bank zahlt dann schon auf die bloße Anforderung des Begünstigten. Einwendungen aus dem Bauvertrag klären Sie erst danach im Rückforderungsprozess.
Allerdings darf die Bank nicht zahlen, wenn der Abruf offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist. Das müssen Sie mit liquiden Beweisen belegen, etwa mit einem Abnahmeprotokoll ohne Mängel. Melden Sie sich deshalb sofort bei der Bank, sobald ein Abruf droht. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zur Bankgarantie auf erstes Anfordern.
Zahlt die Bank trotz klarer Missbrauchslage, kann sie ihren Aufwendungsersatz verlieren. Dann darf sie Ihr Konto nicht belasten.
Fehler der Bank: Schadensersatz und Verjährung
Kündigt die Bank ohne Grund oder zur Unzeit, haftet sie nach § 280 Abs. 1 BGB. Dazu zählen entgangene Aufträge, Vertragsstrafen und Zinsschäden. Belegen Sie deshalb jeden Schaden mit Datum und Dokument.
Solche Ansprüche verjähren in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Bank erfahren haben (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Unabhängig davon gilt eine Höchstfrist von zehn Jahren ab Entstehung (§ 199 Abs. 3 BGB).
Steht die Firma bereits in der Krise, prüfen Sie zusätzlich die Pflichten der Geschäftsführung. Eine Barunterlegung kurz vor einer Insolvenz kann der Verwalter später anfechten. Lesen Sie dazu auch unsere Beiträge zum gekündigten Kontokorrentkredit und zum Sicherheitenpool.
Avalkredit gekündigt: Ihre ersten Schritte
- Sichern Sie das Kündigungsschreiben und den Avalrahmenvertrag mit allen Anlagen.
- Erstellen Sie eine Liste aller offenen Bürgschaften mit Betrag, Begünstigtem und Laufzeit.
- Fordern Sie die Bank schriftlich auf, ihre Risikobewertung zu begründen.
- Zahlen Sie keine Barunterlegung, bevor Sie Frist und Höhe geprüft haben.
- Bitten Sie Ihre Auftraggeber um Rückgabe erledigter Bürgschaftsurkunden.
- Holen Sie Angebote für Ersatz-Avale bei anderen Banken oder Kautionsversicherern ein.
Häufige Fragen: Avalkredit gekündigt
Avalkredit gekündigt – muss ich sofort Bargeld hinterlegen?
Nein, nicht automatisch. Die Bank braucht einen Anspruch aus § 775 BGB, aus Nr. 13 AGB-Banken oder aus dem Avalvertrag. Außerdem muss sie Ihnen eine angemessene Frist setzen.
Bleiben meine Bürgschaften nach der Kündigung gültig?
Ja. Die Bank haftet gegenüber dem Begünstigten weiter. Erst die Rückgabe der Urkunde oder eine Haftungsentlassung beendet ihre Haftung.
Ist der Avalkredit gekündigt, läuft die Avalprovision weiter?
In der Regel ja, solange die Bürgschaft läuft. Denn die Bank trägt das Risiko weiter. Prüfen Sie aber den Vertrag, weil manche Klauseln das anders regeln.
Kann ich statt Bargeld andere Sicherheiten anbieten?
Ja, wenn die gesicherte Forderung noch nicht fällig ist. Dann erlaubt § 775 Abs. 2 BGB eine Sicherheitsleistung statt der Befreiung. Neben Geld kommen also auch Grundpfandrechte oder geeignete Wertpapiere in Betracht.
Was tue ich, wenn der Auftraggeber die Bürgschaft zieht?
Informieren Sie sofort die Bank und legen Sie Beweise gegen den Abruf vor. Nur bei offensichtlichem Missbrauch darf die Bank die Zahlung verweigern.
Weitere Themen finden Sie im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht. Ihre Lage prüfen Sie schnell im Bankrecht-Check. Den Gesetzestext finden Sie unter § 775 BGB.
Schicken Sie uns das Kündigungsschreiben, den Avalrahmenvertrag und die Liste Ihrer offenen Bürgschaften.

