Bitcoin vererben: Zugang, Nachweis und Steuern
Autorin: Anna O. Orlowa, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht · Stand: 17. Oktober 2026 · Thema: Bitcoin vererben
Ohne Seed-Phrase sind Bitcoin für Ihre Erben praktisch verloren, obwohl sie ihnen rechtlich gehören. Beim Bitcoin vererben gilt nämlich dasselbe wie für jedes Vermögen: Es geht als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 BGB). Der BGH behandelt digitales Vermögen dabei wie analoges (Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17). Erben müssen den Erwerb zudem in vielen Fällen binnen drei Monaten anzeigen (§ 30 ErbStG). Fehler des Erblassers bei der Steuer müssen sie berichtigen (§ 153 Abs. 1 Satz 2 AO).

Kryptowerte sind längst Teil vieler Vermögen. Unternehmer und Anleger halten sie zum Beispiel auf Hardware-Wallets, in Apps oder bei Börsen. Im Erbfall zeigt sich dann oft ein doppeltes Problem. Zunächst weiß niemand, wo die Coins liegen. Danach fehlt der Zugang. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie vorsorgen und was Erben jetzt tun müssen.
Bitcoin vererben: Was rechtlich in den Nachlass fällt
Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen auf die Erben über. Das regelt § 1922 Abs. 1 BGB. Eine Sonderregel für Kryptowerte gibt es dabei nicht. Deshalb gehören Bitcoin, Ether und Token ohne Weiteres zum Nachlass.
Allerdings unterscheidet sich die Form. Coins in der eigenen Wallet beherrscht nur, wer den Schlüssel kennt. Coins bei einer Börse sind dagegen ein Anspruch gegen die Plattform. So hat es auch das LG Verden gesehen (Beschluss vom 14.04.2025, 2 Qs 35/25). Bei Verwahrung durch eine Plattform hat der Nutzer danach nur schuldrechtliche Ansprüche.
Für Konten bei Online-Anbietern hat der BGH die Linie vorgegeben. Erben treten in den Vertrag des Verstorbenen ein. Sie haben deshalb grundsätzlich dieselben Zugangsrechte wie der Erblasser. Das gilt nach dem Urteil zum Facebook-Konto auch für digitale Inhalte (BGH, III ZR 183/17).
Ohne Seed-Phrase kein Zugriff
Bei einer eigenen Wallet gibt es keine Hotline. Wer Seed-Phrase und Passwörter nicht kennt, kommt also nicht an die Coins. Das Erbrecht hilft hier nicht weiter. Denn kein Gericht kann einen verlorenen Schlüssel wiederherstellen.
Deshalb braucht jeder Inhaber einen Notfallplan. Schreiben Sie die Seed-Phrase allerdings nicht in das Testament. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament nach dem Tod. Dann erfahren alle Beteiligten seinen Inhalt. Besser ist daher ein getrennter, sicher verwahrter Zugangsplan.
Ein guter Notfallplan enthält diese Angaben:
- eine Liste aller Wallets, Börsen und Apps mit Benutzernamen
- den Ort, an dem Seed-Phrase und Hardware-Wallet liegen
- einen Hinweis auf Zwei-Faktor-Geräte und deren PIN
- Anschaffungsdaten und Kaufbelege für das Finanzamt
- eine Vertrauensperson, die technisch helfen kann
Bitcoin vererben über die Börse: Der Nachweis
Liegen die Coins bei einer Plattform, verlangt diese einen Nachweis des Erbrechts. Viele Anbieter fordern zunächst einen Erbschein. Das ist jedoch nicht immer nötig. Für Banken kann nach dem BGH auch ein eröffnetes eigenhändiges Testament genügen (Urteil vom 05.04.2016, XI ZR 440/15). Voraussetzung ist, dass es die Erbfolge eindeutig belegt.
Ob Krypto-Plattformen denselben Maßstab anlegen müssen, ist nicht entschieden. Der Gedanke passt aber auch hier. Zudem hilft eine Vollmacht über den Tod hinaus. Dann kann eine Vertrauensperson sofort handeln. Das zählt gerade bei stark schwankenden Kursen.
Erbschaftsteuer: Der Wert am Todestag zählt
Für die Erbschaftsteuer kommt es auf den Zeitpunkt an, in dem die Steuer entsteht. Das bestimmt § 11 ErbStG. Beim Erbfall ist das in der Regel der Todestag. Fällt der Kurs danach, ändert das an der Bewertung also nichts. Steigt er, zahlen Sie trotzdem nur auf den Wert am Stichtag.
Erben müssen den Erwerb binnen drei Monaten anzeigen. Die Frist beginnt mit Kenntnis vom Erbfall (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Eine Ausnahme gilt nach § 30 Abs. 3 ErbStG bei einem eröffneten Testament mit eindeutiger Erbfolge. Sie greift allerdings nicht, wenn etwa Auslandsvermögen oder Betriebsvermögen dazugehört. Wer geschäftsmäßig fremdes Vermögen verwahrt, muss außerdem selbst Anzeige erstatten (§ 33 ErbStG). Coins in einer privaten Wallet kennt das Finanzamt dagegen nur aus Ihrer Anzeige.
Einkommensteuer: Die Haltefrist läuft weiter
Gewinne aus privaten Kryptowerten sind derzeit nach einem Jahr steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Als Erbe treten Sie in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Die Haltefrist beginnt deshalb nicht neu. Für Schenkungen regelt § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG das ausdrücklich. Sie brauchen also die Kaufdaten des Erblassers.
Allerdings steht die Haltefrist politisch zur Debatte. Ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums will Kryptogewinne künftig wie Kapitalerträge besteuern. Laut Petitionsausschuss des Bundestags vom 12.10.2026 ist der Vorschlag noch in der Ressortabstimmung. Beschlossen ist also nichts.
Bitcoin vererben mit Altlasten: alte Gewinne
Manche Erblasser haben Krypto-Gewinne nie erklärt. Erben trifft dann eine eigene Pflicht. Erkennen sie den Fehler, müssen sie ihn deshalb unverzüglich anzeigen und berichtigen. Das gilt nach § 153 Abs. 1 Satz 2 AO ausdrücklich für den Gesamtrechtsnachfolger.
Die Pflicht ist jedoch ernst zu nehmen. Denn Börsen melden Daten künftig verstärkt an die Finanzbehörden. Wie eine Berichtigung abläuft, zeigt unser Beitrag zur Berichtigung nach § 153 AO. Die neuen Meldepflichten erklären wir im Beitrag zu DAC8 und Selbstanzeige.
Bitcoin vererben: Ihre ersten Schritte
- Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Wallets, Börsen und Apps.
- Verwahren Sie Seed-Phrase und Zugangsplan getrennt vom Testament.
- Erteilen Sie einer Vertrauensperson eine Vollmacht über den Tod hinaus.
- Sammeln Sie Kaufbelege und Anschaffungsdaten für die Haltefrist.
- Prüfen Sie als Erbe, ob der Erblasser alle Krypto-Gewinne erklärt hat.
- Klären Sie, ob Sie den Erwerb binnen drei Monaten dem Finanzamt anzeigen müssen.
Häufige Fragen
Kann ich Bitcoin vererben, ohne meine Seed-Phrase preiszugeben?
Ja. Hinterlegen Sie die Seed-Phrase sicher und getrennt vom Testament. Im Testament oder Notfallplan nennen Sie dann nur den Ort und die Vertrauensperson.
Muss ich für Coins bei einer Börse einen Erbschein vorlegen?
Nicht immer. Für Banken genügt nach dem BGH oft ein eröffnetes Testament, das die Erbfolge eindeutig belegt. Ob eine Plattform das akzeptiert, hängt jedoch von ihren Bedingungen ab.
Welcher Wert gilt beim Bitcoin vererben für die Erbschaftsteuer?
Maßgeblich ist der Wert im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer. Beim Erbfall ist das in der Regel der Todestag. Spätere Kursänderungen ändern die Bewertung nicht.
Was passiert mit Coins, zu denen niemand den Zugang hat?
Rechtlich gehören sie trotzdem den Erben. Praktisch sind sie ohne Schlüssel aber nicht nutzbar. Deshalb ist Vorsorge zu Lebzeiten entscheidend.
Muss ich als Erbe alte Krypto-Gewinne nachmelden?
Ja, wenn Sie erkennen, dass die Steuererklärungen des Erblassers unrichtig waren. Dann müssen Sie das unverzüglich anzeigen und richtigstellen.
Weitere Themen finden Sie auf unserer Seite Kryptowerte. Ihre eigene Lage ordnen Sie mit dem Vermögensschutz-Check ein.
Schicken Sie uns Testament, Erbnachweis und eine Liste der bekannten Wallets und Börsen. Wir sagen Ihnen dann, wie Sie an die Coins kommen und welche Steuerfristen laufen.

