Geschäftskonto auflösen: Wenn die Bank nicht mitspielt
Autorin: Anna O. Orlowa, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht · Stand: 28. Oktober 2026 · Thema: Geschäftskonto auflösen
Sie wollen Ihr Geschäftskonto auflösen, doch die Bank schließt es nicht. Monate später beruft sie sich auf Pfändungen, nennt Zahlungen und ein Restguthaben, das Sie nicht nachvollziehen können. Dann geht es um Auszahlung, Abrechnung und betriebliche Folgekosten. Und um eine Frist: Ansprüche aus 2023 können mit Ablauf des 31.12.2026 verjähren.

Hinweis: Das folgende Fallbeispiel ist typisiert. Es zeigt Ablauf und Prüfschritte und beschreibt keinen konkreten Mandatsfall. Jeder Fall wird einzeln geprüft; ein bestimmtes Ergebnis lässt sich nicht zusagen.
Das Fallbeispiel: Geschäftskonto auflösen – und nichts passiert
Ein Handwerksbetrieb, geführt als Einzelunternehmen, hat sein Geschäftskonto bei einer Großbank. Ab Anfang 2023 funktionieren Überweisungen nur noch teilweise. Das Onlinebanking ist zeitweise gesperrt. Der Inhaber will sein Geschäftskonto auflösen und verlangt das mehrfach schriftlich. Die Bank reagiert nicht.
Monate später schreibt die Bank, auf dem Konto lägen Pfändungen. Sie nennt Zahlungen an Gläubiger und ein Restguthaben. Wann welche Pfändung einging, bleibt offen. Inzwischen platzen Lastschriften, Lieferanten verlangen Vorkasse, ein Kredit wird teurer.
Sein damaliger Anwalt kündigt eine Klage an. Eingereicht wird sie nicht.
Geschäftskonto auflösen: Darf die Bank das verzögern?
Nach den üblichen Geschäftsbedingungen der Banken kann der Kunde die Geschäftsverbindung jederzeit ohne Frist kündigen (Nr. 18 Abs. 1 AGB-Banken). Maßgeblich sind die Bedingungen, die in Ihren Kontovertrag einbezogen sind. Setzt die Bank eine wirksame Kündigung nicht um, verletzt sie ihre Pflichten aus dem Vertrag. Für die Folgen kann sie nach § 280 Abs. 1 BGB haften.
Ob die Bank kündigen durfte und mit welcher Frist, ist eine andere Frage. Sie behandeln wir im Beitrag Geschäftskonto gekündigt: Gilt die Zwei-Monats-Frist?
Geschäftskonto auflösen trotz Pfändung: Was die Bank zahlen durfte
Eine Kontopfändung macht die Bank zur Drittschuldnerin. Sie zahlt dann an den Gläubiger, soweit ihm das Guthaben überwiesen ist (§§ 829, 835 ZPO). Über die Pfändung muss sie Auskunft geben (§ 840 ZPO).
Zu prüfen ist deshalb:
- Gingen die Pfändungen vor oder nach Ihrem Verlangen ein, das Konto aufzulösen?
- In welcher Reihenfolge hat die Bank die Gläubiger bedient?
- Hat sie mehr abgeführt, als gepfändet und überwiesen war?
- Stimmt das genannte Restguthaben mit den Kontoauszügen überein?
Erst die Kontoauszüge und die Drittschuldnererklärungen zeigen, ob die Zahlen der Bank stimmen.
Folgekosten, wenn Sie das Geschäftskonto nicht auflösen konnten
Ersatzfähig ist, was sich belegen und auf die Pflichtverletzung der Bank zurückführen lässt. Dazu gehören Rücklastschriftgebühren, Mehrkosten durch Vorkasse und höhere Finanzierungskosten. Auch entgangene Aufträge kommen in Betracht, wenn sie nachweisbar sind. Sammeln Sie dazu jede Rechnung und jeden Schriftwechsel. Wichtig ist außerdem der zeitliche Zusammenhang. Kosten, die erst nach Ihrem Verlangen entstanden sind, das Konto aufzulösen, lassen sich der Bank leichter zurechnen. Halten Sie deshalb fest, wann Sie welche Kosten hatten.
Der frühere Anwalt hat nicht geklagt
Ein Anwalt, der eine angekündigte Klage nicht einreicht, kann haften (§ 280 Abs. 1 BGB). Ein Schaden entsteht aber in der Regel erst, wenn die Ansprüche gegen die Bank dadurch nicht mehr durchsetzbar sind. Deshalb stehen die Ansprüche gegen die Bank am Anfang. Die Handakte des früheren Anwalts gehört in jede Prüfung.
Geschäftskonto auflösen und Ansprüche sichern: der 31.12.2026
Für die meisten dieser Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie die Umstände kannten (§ 199 Abs. 1 BGB). Ansprüche aus Vorgängen des Jahres 2023 können damit mit Ablauf des 31.12.2026 verjähren.
Gehemmt wird die Verjährung vor allem durch Klage oder Mahnbescheid (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BGB). Auch Verhandlungen mit der Bank hemmen sie (§ 203 BGB). Ein bloßer Beschwerdebrief reicht dafür nicht sicher aus. Wer erst im Dezember beginnt, hat kaum Zeit, die Unterlagen zu sichten und die Ansprüche richtig zu beziffern.
Ihre ersten Schritte
- Fordern Sie alle Kontoauszüge ab dem ersten Problem an.
- Sichern Sie Ihr schriftliches Verlangen, das Geschäftskonto aufzulösen.
- Sammeln Sie die Schreiben der Bank zu Pfändungen, Zahlungen und Restguthaben.
- Fordern Sie die Handakte Ihres früheren Anwalts an.
- Lassen Sie die Verjährung prüfen, bevor das Jahr endet.
Weitere Themen rund um Konten finden Sie auf unserer Seite Konto gesperrt und unter Bank- und Kapitalmarktrecht. Ist Ihr Konto ohne Vorwarnung blockiert, lesen Sie Konto ohne Vorwarnung gesperrt.
Häufige Fragen
Kann ich mein Geschäftskonto jederzeit auflösen?
In der Regel ja. Nach den üblichen Bank-AGB können Sie die Geschäftsverbindung jederzeit ohne Frist kündigen. Maßgeblich ist Ihr Kontovertrag.
Was passiert mit dem Guthaben, wenn ich das Geschäftskonto auflösen will und Pfändungen bestehen?
Die Bank zahlt an die Gläubiger, soweit gepfändet und überwiesen ist. Den Rest muss sie Ihnen auszahlen und abrechnen.
Wann verjähren Ansprüche gegen die Bank?
Meist nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand und Sie davon wussten. Für 2023 ist das der 31.12.2026.
Reicht ein Beschwerdebrief, um die Verjährung aufzuhalten?
Nicht sicher. Sicher hemmen Klage und Mahnbescheid. Verhandlungen hemmen nur, solange sie tatsächlich laufen.
Haftet mein früherer Anwalt, wenn er nicht geklagt hat?
Das ist möglich. Ein Schaden entsteht aber meist erst, wenn die Ansprüche gegen die Bank verloren sind. Deshalb werden beide Fragen zusammen geprüft.
Schicken Sie uns Kontoauszüge, Ihr Kündigungsschreiben, die Schreiben der Bank und die Handakte. Sie erfahren, welche Ansprüche bestehen und bis wann Sie handeln müssen.

