Monero und Privacy Coins: Schützen sie vor dem Finanzamt?
Monero verschleiert Transaktionen auf der Blockchain. Vor der Steuerpflicht schützt das nicht, und vor der Entdeckung nur begrenzt. Was der Bundesfinanzhof dazu gesagt hat.

Privacy Coins wie Monero gelten als Gegenentwurf zum transparenten Bitcoin. Absender, Empfänger und Beträge sind auf der Blockchain nicht ohne Weiteres sichtbar. Manche Anleger schließen daraus, Gewinne mit solchen Coins blieben dem Finanzamt verborgen. Das ist ein gefährlicher Irrtum, steuerlich wie strafrechtlich.
Steuerstrafrecht
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Der Bundesfinanzhof hat sich in seinem Grundsatzurteil zu Kryptowährungen ausdrücklich auch mit Monero befasst (BFH, Urteil vom 14.02.2023, IX R 3/22). Ergebnis: Monero ist wie Bitcoin und Ether ein „anderes Wirtschaftsgut“, Gewinne daraus sind steuerpflichtig. Die Anonymität der Transaktionen ändert daran nichts.
Privacy Coins und Steuer auf einen Blick
- Monero ist ein „anderes Wirtschaftsgut“ im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Gewinne aus Verkauf oder Tausch innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig.
- Der BFH verneint ein strukturelles Vollzugsdefizit, obwohl anonymisierte Transaktionen die Kontrolle erschweren.
- Der Ein- und Ausstieg in Euro läuft häufig über Plattformen mit Identitätsprüfung. Diese erfassen das Jahr 2026 erstmals und melden bis 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern (§§ 9, 21 KStTG).
- Gemeldet werden auch Übertragungen an Wallet-Adressen, die keinem bekannten Anbieter zuzuordnen sind (§ 11 KStTG).
- Bewusste Verschleierung kann die Strafe erhöhen.
Ist Monero steuerpflichtig?
Ja. Für die Steuer kommt es nicht darauf an, wie eine Kryptowährung technisch funktioniert, sondern darauf, dass sie einen Marktwert hat und gehandelt werden kann. Der Bundesfinanzhof hat Bitcoin, Ether und Monero gleich behandelt. Wer Monero innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb verkauft oder in einen anderen Coin tauscht, erzielt einen steuerpflichtigen Gewinn, sofern der Gesamtgewinn des Jahres 1.000 Euro erreicht. Seit 2024 bleiben Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nur steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 1.000 Euro betragen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Kann das Finanzamt Monero-Transaktionen nachverfolgen?
Auf der Monero-Blockchain selbst ist das deutlich schwerer als bei Bitcoin. Entscheidend sind aber die Übergänge. Wer Monero gegen Euro kauft oder verkauft, tut das häufig über eine Börse oder einen Broker. Dort fallen Identitätsdaten, Kontoverbindungen und Handelsdaten an. Wer Bitcoin auf einer Börse kauft, auf eine eigene Wallet abzieht und dort in Monero tauscht, hinterlässt zumindest am Anfang eine klare Spur: Die Börse meldet die Übertragung an eine Adresse, die keinem bekannten Anbieter zugeordnet ist, mit ihrem Marktwert.
Der Bundesfinanzhof hat diese Lage gesehen. Er verweist auf Sammelauskunftsersuchen gegenüber Plattformen (§ 93 Abs. 1a AO) und auf den internationalen Datenaustausch nach dem OECD-Standard CARF. Für ihn reicht das, um die Besteuerung durchzusetzen. Für Anleger heißt das: Die Lücke in der Spur ist kein Schutz, sondern eine Frage, die das Finanzamt stellen wird.
Macht die Nutzung von Privacy Coins die Sache schlimmer?
Der Besitz von Monero ist weder verboten noch verdächtig. Problematisch wird es, wenn Privacy Coins gezielt eingesetzt werden, um unversteuerte Gewinne zu verbergen. Der Bundesgerichtshof zählt bewusst schwer durchschaubare Gestaltungen zu den Umständen, die bei der Strafzumessung zulasten des Täters wirken (BGH, Urteil vom 02.12.2008, 1 StR 416/08). Hinzu kommt, dass Behörden Wechsel in Privacy Coins oder über Mixer häufig zum Anlass nehmen, auch den Verdacht der Geldwäsche zu prüfen. Wer nachweisen kann, woher seine Mittel stammen, ist hier klar im Vorteil.
Welche Aufzeichnungen erwartet das Finanzamt?
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten von Anlegern in seinem Schreiben vom 6. März 2025 ausführlich beschrieben. Es ersetzt das frühere Schreiben vom 10. Mai 2022. Für Nutzer von Privacy Coins bedeutet das: Was die Blockchain nicht offenlegt, müssen Sie selbst belegen können. Dazu gehören Kaufbelege, Wallet-Exporte, Zeitpunkte und Kurse jedes Tauschs. Wer diese Unterlagen nicht vorlegen kann, gerät in Erklärungsnot, sobald das Finanzamt nach dem Verbleib gemeldeter Übertragungen fragt.
Was gilt für die Selbstanzeige bei Privacy Coins?
Die gleichen Regeln wie bei jedem anderen Kryptowert, aber mit höherem Aufwand. Die Selbstanzeige muss alle unverjährten Taten einer Steuerart vollständig erfassen, mindestens die der letzten zehn Kalenderjahre (§ 371 Abs. 1 AO). Bei Monero fehlen oft die Daten, die bei Bitcoin einfach aus der Blockchain zu lesen sind. Umso wichtiger sind eigene Aufzeichnungen, Wallet-Exporte, Börsenauszüge und eine nachvollziehbare Bewertung der Ein- und Ausgänge in Euro. Fehlen Daten, muss vorsichtig und nachvollziehbar geschätzt werden. Eine zu niedrige Angabe macht die Selbstanzeige unwirksam. Wie Sie vorgehen, lesen Sie im Beitrag Krypto-Selbstanzeige: Voraussetzungen, Sperrgründe und typische Fehler.
Was Sie jetzt tun
- Sichern Sie alle Wallet-Dateien, View Keys und Exporte Ihrer Monero-Wallets.
- Rekonstruieren Sie die Übergänge: von welcher Börse, auf welche Wallet, zu welchem Kurs.
- Ermitteln Sie die Gewinne je Jahr in Euro, auch aus Tauschgeschäften.
- Dokumentieren Sie die Herkunft der eingesetzten Mittel.
- Lassen Sie prüfen, ob eine Selbstanzeige noch möglich ist, bevor die ersten Meldungen nach dem KStTG ausgewertet werden.
Welche Strafen bei Krypto-Steuerhinterziehung drohen, lesen Sie im Beitrag Krypto-Steuerhinterziehung: Welche Strafe droht?. Mehr zur Verteidigung unter Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
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