Karlsruhe-Alarm · Erbschaftsteuer
Karlsruhe entscheidet über die Erbschaftsteuer. Sie erfahren es am selben Tag.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2026 über Freibeträge, die Bewertung von Immobilien und die Verschonung von Betriebsvermögen verhandelt. Am Tag der Verkündung schreiben wir Ihnen, was das Urteil für Ihre Nachfolge bedeutet.
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Was auf dem Spiel steht
Drei Fragen, die Karlsruhe beantworten wird
Bayern beanstandet die Bewertung von Immobilien sowie Freibeträge und Steuersätze, die nicht an Preise und Immobilienmärkte angepasst wurden, und bezweifelt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Ein Erbe, der ausschließlich Privatvermögen erhielt, sieht sich gegenüber Erben von Betriebsvermögen benachteiligt. Geprüft wird die seit Juli 2016 geltende Verschonung.
2014 erlaubte Karlsruhe dem Gesetzgeber, eine Neuregelung für exzessive Gestaltungen auf den Tag des Urteils zurückzubeziehen (1 BvL 21/12). Ein Urteil schafft also nicht automatisch Zeit.
Bis zur Entscheidung gilt das geltende Recht. Wer eine Übertragung ohnehin plant, prüft sie jetzt nach heutigem Recht und mit Blick auf mögliche Änderungen.
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Sie erhalten eine E-Mail am Tag der Verkündung, die Einordnung für Familien, Immobilieneigentümer und Unternehmer und eine Einladung zu unserem Online-Briefing. Sofort dazu: Ihr Nachfolge-Fahrplan als PDF.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ihre Angaben verwenden wir nur für diese Benachrichtigung.
