Kryptobörse Schadensersatz: Kursverlust während der Sperre

Autorin: Anna O. Orlowa, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht · Stand: 24. Oktober 2026 · Thema: Kryptobörse Schadensersatz

Ihre Kryptobörse hat das Konto gesperrt, und während der Sperre ist der Kurs eingebrochen? Dann kann die Börse den Verlust ersetzen müssen. Voraussetzung ist eine Pflichtverletzung: Die Sperre war unberechtigt oder dauerte länger als nötig. Grundlage ist § 280 Abs. 1 BGB, bei Verzug zusätzlich § 286 BGB. Eine rechtmäßige Prüfung nach dem Geldwäschegesetz löst dagegen keinen Anspruch aus.

Kryptobörse Schadensersatz: Kursverlust während einer Kontosperre

Wann die Kryptobörse Schadensersatz für die Sperre schuldet

Eine Kryptobörse darf Ihr Konto nicht nach Belieben sperren. Sie schuldet Ihnen aus dem Vertrag die Verwahrung und die Herausgabe Ihrer Kryptowerte. Zugelassene Anbieter müssen außerdem Verfahren bereithalten, mit denen sie Kryptowerte umgehend an Kunden zurückgeben (Art. 75 MiCAR). Zudem verpflichtet Art. 66 Abs. 1 MiCAR sie, ehrlich, redlich und im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln.

Gleichzeitig sind Kryptobörsen Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Deshalb dürfen sie Transaktionen anhalten, Unterlagen verlangen und Verdachtsmeldungen erstatten. Für eine Meldung haften sie nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahr war (§ 48 Abs. 1 GwG). Eine gemeldete Transaktion darf die Börse frühestens nach Ablauf des dritten Werktags ausführen; Samstage zählen nicht (§ 46 Abs. 1 GwG).

Die Grenze verläuft also zwischen Prüfung und Blockade. Wer prüft, handelt rechtmäßig. Wer dagegen ohne Anlass sperrt, vollständige Unterlagen liegen lässt oder auf Nachfragen schweigt, verletzt den Vertrag. Erst dann entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz.

Was Gerichte zu Kontosperren entschieden haben

Zu Banken gibt es inzwischen klare Leitlinien. Das OLG Frankfurt am Main billigte einer Bank nach Ablauf der Drei-Tage-Frist nur „einige wenige weitere Tage“ Prüfzeit zu (Urteil vom 25.02.2025, 10 U 18/24). Erst nach einer datierten Frist geriet die Bank dort in Verzug. Das LG Frankfurt am Main legte einer Bank die Kosten eines Eilverfahrens auf, weil sie das Konto nach einer Meldung wochenlang ohne Rechtfertigung gesperrt hatte (Beschluss vom 22.01.2024, 2-01 T 26/23).

Außerdem stuft der BGH die Sperre eines ungekündigten Kontos als geschäftliche Handlung ein, die als aggressive Praktik unzulässig sein kann (Urteil vom 26.03.2026, I ZR 66/25). Der Senat knüpft dabei an die Durchführung eines Vertrags an. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Konto ohne Vorwarnung gesperrt. Für Kryptobörsen gelten dieselben Pflichten aus dem Geldwäschegesetz wie für Banken. Daher lassen sich diese Maßstäbe auf die Sperre bei einer Börse übertragen.

Kryptobörse Schadensersatz: Welcher Schaden ersetzt wird

Beim Kursverlust kommt es auf eine Frage an: Hätten Sie ohne die Sperre verkauft? Nur dann ist der Kursrückgang ein Schaden im Rechtssinn. Der Ersatz umfasst auch den entgangenen Gewinn (§ 252 BGB). Dazu zählt etwa ein Verkauf, den Sie zu einem höheren Kurs geplant hatten.

Typische Schadensposten sind:

  • Kursverlust zwischen dem geplanten und dem tatsächlich möglichen Verkauf
  • Gebühren und Zinsen einer Ersatzfinanzierung
  • Verluste aus Positionen, die Sie nicht absichern oder schließen konnten
  • Kosten der Rechtsverfolgung, sobald die Börse in Verzug ist

Davon zu trennen ist der Verlust der Coins selbst. Gehen Kryptowerte durch einen Vorfall verloren, der der Börse zuzuschreiben ist, haftet sie bis zum Marktwert im Zeitpunkt des Verlusts (Art. 75 MiCAR). Das betrifft etwa Hacks der Plattform, nicht aber Kursbewegungen.

Anna O. Orlowa, LL.M., Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

„Bei einer Kontosperre zählt jede Woche. Wer seine Verkaufsabsicht belegt und der Börse eine klare Frist setzt, verwandelt den Kursverlust von einem Ärgernis in einen Anspruch.“

Anna O. Orlowa, LL.M.
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht · Fachanwältin für Erbrecht · zertifizierte Expertin für Kryptowerte und Steuern
REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Schadensersatz von der Kryptobörse: So beweisen Sie den Kursverlust

Den Schaden müssen Sie darlegen und beweisen. Deshalb entscheidet die Dokumentation über den Erfolg. Sichern Sie Screenshots der Sperrmeldung und des Kontostands mit Datum. Halten Sie außerdem fest, wann Sie verkaufen wollten. Hilfreich sind etwa Limit-Orders, Nachrichten an Ihre Bank oder eine fällige Zahlung, für die Sie den Erlös brauchten.

Zudem sollten Sie die Börse früh schriftlich auffordern, das Konto freizugeben. Setzen Sie dafür eine datierte Frist. Mit deren Ablauf tritt in der Regel Verzug ein. Ab diesem Zeitpunkt muss die Börse auch den Verzögerungsschaden tragen.

Haftungsausschluss in den AGB der Börse

Viele Börsen schließen die Haftung für Kursverluste in ihren Geschäftsbedingungen weitgehend aus. Solche Klauseln halten aber nicht immer. Bei grobem Verschulden und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist ein Ausschluss unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB). Auch die Kernpflicht zur Herausgabe Ihrer Kryptowerte lässt sich nicht beliebig aushöhlen (§ 307 BGB).

Außerdem stellt sich bei ausländischen Börsen die Frage nach Gericht und Recht. Als Verbraucher können Sie in der Regel an Ihrem Wohnsitz klagen, wenn die Börse ihre Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet. Eine deutschsprachige Website und Werbung für deutsche Kunden sprechen dafür.

Mitverschulden: Was den Schadensersatz der Kryptobörse mindert

Der Anspruch kann sich verringern, wenn Sie selbst zur Dauer der Sperre beigetragen haben (§ 254 BGB). Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Unterlagen zur Mittelherkunft wochenlang nicht einreichen. Ebenso schadet es, wenn Ihre Angaben widersprüchlich sind. Antworten Sie deshalb vollständig und auf einmal.

Ansprüche verjähren in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Schuldner erfahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Spätestens gilt eine Höchstfrist von zehn Jahren ab Entstehung (§ 199 Abs. 3 BGB).

Kryptobörse Schadensersatz: Ihre ersten Schritte

  1. Sichern Sie Sperrmeldung, Kontostand und Kursverlauf mit Datum.
  2. Notieren Sie, wann und zu welchem Kurs Sie verkaufen wollten.
  3. Reichen Sie verlangte Unterlagen vollständig und gebündelt ein.
  4. Fordern Sie die Freigabe schriftlich mit einer datierten Frist.
  5. Verlangen Sie eine Aufstellung Ihrer Positionen nach Art. 75 MiCAR.
  6. Lassen Sie den Schaden berechnen, bevor Sie einen Vergleich annehmen.

Häufige Fragen

Schuldet die Kryptobörse Schadensersatz für Kursverluste?

Nur wenn die Sperre unberechtigt war oder unnötig lange dauerte. Außerdem müssen Sie belegen, dass Sie ohne die Sperre verkauft hätten.

Wie lange darf eine Kryptobörse nach einer Verdachtsmeldung sperren?

Die gemeldete Transaktion darf frühestens nach dem dritten Werktag ausgeführt werden. Danach bleibt nach der Rechtsprechung nur eine kurze Prüfzeit. Bei einer weiteren Sperre braucht die Börse einen eigenen Grund.

Gilt ein Haftungsausschluss in den AGB?

Nicht vollständig. Für grobes Verschulden kann die Börse ihre Haftung nicht ausschließen. Zudem darf sie die Pflicht zur Herausgabe Ihrer Coins nicht aushöhlen.

Kann ich eine Börse im Ausland in Deutschland verklagen?

Als Verbraucher in der Regel ja, wenn die Börse ihr Angebot auf Deutschland ausrichtet. Das prüfen wir im Einzelfall.

Wann verjährt der Kryptobörse Schadensersatz?

In drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie Schaden und Börse kennen. Spätestens nach zehn Jahren ab Entstehung.

Einen Überblick über Sperren bei einzelnen Plattformen finden Sie auf unserer Seite Kryptobörse Konto gesperrt, etwa zu Binance, Coinbase und Bitpanda. Wie Verzug nach einer Verdachtsmeldung entsteht, zeigt der Beitrag Verdachtsmeldung der Bank. Den Gesetzestext finden Sie in § 46 GwG. Ihre Lage prüfen Sie im Auszahlung-Check.

Schicken Sie uns die Sperrmeldung der Börse, Screenshots von Kontostand und Kursverlauf und Ihre Korrespondenz mit dem Support.

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