Durchsuchung im Unternehmen: Was in der ersten Stunde zählt

Autorin: Anna O. Orlowa, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht · Stand: 17. Oktober 2026 · Thema: Durchsuchung im Unternehmen

Früh am Morgen stehen Ermittler vor der Tür, und Ihr Betrieb steht still. Bei einer Durchsuchung im Unternehmen entscheiden die ersten Stunden über das ganze Verfahren. Sie müssen die Maßnahme dulden, aber Sie müssen nichts zur Sache sagen (§ 136 Abs. 1 StPO). Grundlage ist in der Regel ein richterlicher Beschluss nach §§ 102, 105 StPO. Fehler bei den Rechtsmitteln kosten zudem Rechte: Das BVerfG nahm eine Verfassungsbeschwerde teilweise nicht an, weil die GmbH den Rechtsweg nicht selbst beschritten hatte (Beschluss vom 14.01.2026, 1 BvR 1409/25).

Durchsuchung im Unternehmen: Ermittler sichern Akten und Server in Geschäftsräumen

Eine Durchsuchung im Unternehmen trifft Inhaber fast immer unvorbereitet. Beamte sichern Akten, kopieren Server und befragen Mitarbeiter. Gleichzeitig laufen Kunden, Lieferanten und Banken weiter. Deshalb ist die Versuchung groß, schnell zu erklären und zu kooperieren. Genau das schadet jedoch oft am meisten. Wer dagegen ruhig und nach Plan handelt, schützt das Unternehmen und sich selbst.

Durchsuchung im Unternehmen: Wann sie droht

Ermittler brauchen keinen dringenden Tatverdacht. Ein Anfangsverdacht genügt. Er muss allerdings auf konkreten Tatsachen beruhen, nicht auf bloßen Vermutungen. Das hat der BGH erst kürzlich bestätigt (Beschluss vom 01.09.2026, StB 51/26).

Typische Auslöser sind zum Beispiel Steuerprüfungen, Hinweise von Mitarbeitern oder Anzeigen von Wettbewerbern. Hinzu kommen Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Seit dem 1. Januar 2026 darf der Zoll Verfahren wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) eigenständig führen. Zudem darf er dabei auf elektronische Daten und Cloud-Speicher zugreifen.

Besonders heikel ist die Lage für Geschäftsführer. Denn die Ermittlungen richten sich meist gegen konkrete Personen. Das Unternehmen selbst kann außerdem eine Verbandsgeldbuße treffen. Bei einer vorsätzlichen Straftat einer Leitungsperson sind bis zu zehn Millionen Euro möglich (§ 30 Abs. 2 OWiG).

Der Beschluss: Was Sie sofort prüfen

Verlangen Sie zunächst den Durchsuchungsbeschluss. Grundsätzlich ordnet nur ein Richter die Durchsuchung an. Bei Gefahr im Verzug dürfen auch Staatsanwaltschaft und Ermittlungspersonen handeln (§ 105 Abs. 1 StPO). Fehlen Richter und Staatsanwalt, sollen dann Gemeindebeamte oder zwei Gemeindemitglieder als Zeugen dabei sein (§ 105 Abs. 2 StPO).

Lesen Sie den Beschluss dann genau. Wer ist beschuldigt? Welche Tat wirft man ihm vor? Welche Räume und welche Unterlagen sind erfasst? Gerade diese Angaben begrenzen die Maßnahme. Deshalb dürfen Beamte nicht beliebig suchen.

Eine fehlende Zeitgrenze macht den Beschluss allerdings nicht automatisch rechtswidrig. Das BVerfG hielt dies im Fall einer jungen GmbH für vertretbar. Denn die Firma bestand erst seit 2019, und die Ermittlungen standen am Anfang (1 BvR 1409/25).

Schweigen ist Ihr Recht, auch für Mitarbeiter

Als Beschuldigter dürfen Sie jede Aussage verweigern. Sie dürfen außerdem jederzeit einen Verteidiger befragen (§ 136 Abs. 1 StPO). Machen Sie davon also Gebrauch. Spontane Erklärungen im Flur landen sonst im Vermerk der Beamten.

Mitarbeiter sind dagegen meist Zeugen. Sie dürfen jedoch Fragen ablehnen, wenn sie sich selbst belasten würden (§ 55 StPO). Gerade in der Buchhaltung oder im Personalbüro ist das häufig der Fall. Informieren Sie Ihr Team daher früh und sachlich über dieses Recht. Verbieten dürfen Sie Aussagen allerdings nicht.

Sie als Inhaber dürfen außerdem bei der Durchsuchung anwesend sein (§ 106 StPO). Bestimmen Sie also feste Begleiter, die jedes Team der Beamten begleiten.

Durchsuchung im Unternehmen: Daten, Server, Papiere

Ermittler nehmen heute selten nur Ordner mit. Vielmehr spiegeln sie Festplatten, E-Mail-Postfächer und Cloud-Konten. Die Durchsicht darf sich auch auf getrennte Speicher erstrecken, wenn sonst Datenverlust droht (§ 110 Abs. 3 StPO). Die Durchsicht der Papiere steht zunächst der Staatsanwaltschaft zu (§ 110 StPO).

Geben Sie daher nichts freiwillig heraus. Widersprechen Sie vielmehr jeder Sicherstellung ausdrücklich und lassen Sie das protokollieren. Denn dann können Sie jederzeit eine gerichtliche Entscheidung beantragen (§ 98 Abs. 2 StPO). Achten Sie besonders auf diese Punkte:

  • Kopien statt Originale, damit der Betrieb weiterlaufen kann.
  • Ein vollständiges Verzeichnis aller mitgenommenen Gegenstände (§ 107 StPO).
  • Eine schriftliche Mitteilung über Grund und Tatvorwurf (§ 107 StPO).
  • Getrennte Behandlung von Verteidigerpost und Beratungsunterlagen.
  • Dokumentation, welche Räume und Rechner betroffen waren.

Was das Unternehmen selbst riskiert

Die GmbH ist neben dem Geschäftsführer eine eigene Betroffene. Sie hat deshalb eigene Rechte und muss sie auch selbst ausüben. Genau daran scheiterte der Fall vor dem BVerfG teilweise. Die Geschäftsführerin hatte Beschwerden nur im eigenen Namen eingelegt. Eine eigene Betroffenheit durch die Durchsuchung der Firmenräume hatte sie nicht dargelegt.

Zudem drohen der Firma Einziehung von Taterträgen und Vermögensarrest. Konten können also schon während der Ermittlungen gesperrt werden. Hinzu kommen Folgen bei Banken, Versicherern und öffentlichen Auftraggebern. Daher braucht das Unternehmen früh eine eigene Strategie, abgestimmt mit der Verteidigung der Personen.

Anna O. Orlowa, LL.M., Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

„Die Durchsuchung ist nicht der Moment für Erklärungen. Sie ist der Moment für Disziplin, Protokoll und Schweigen. Erklärt wird später, mit Akteneinsicht und mit Plan.“

Anna O. Orlowa, LL.M.
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht · Fachanwältin für Erbrecht · zertifizierte Expertin für Kryptowerte und Steuern
REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Durchsuchung im Unternehmen: Ihre ersten Schritte

  1. Bleiben Sie ruhig, lassen Sie die Beamten herein und leisten Sie keinen Widerstand.
  2. Verlangen Sie den Beschluss, fotografieren Sie ihn und rufen Sie sofort Ihren Verteidiger an.
  3. Sagen Sie nichts zur Sache und unterschreiben Sie keine Erklärungen.
  4. Stellen Sie feste Begleiter für jedes Ermittlerteam ab.
  5. Widersprechen Sie jeder Sicherstellung und verlangen Sie ein vollständiges Verzeichnis.
  6. Fertigen Sie danach ein Gedächtnisprotokoll und sichern Sie Kopien wichtiger Daten.

Häufige Fragen

Muss ich die Ermittler sofort hereinlassen?

Ja, einen wirksamen Beschluss müssen Sie dulden. Sie können jedoch bitten, mit dem Beginn kurz auf Ihren Anwalt zu warten. Einen Anspruch darauf haben Sie allerdings nicht.

Darf ich bei einer Durchsuchung im Unternehmen meinen Anwalt anrufen?

Ja, Sie dürfen jederzeit einen Verteidiger befragen (§ 136 Abs. 1 StPO). Rufen Sie ihn deshalb sofort an. Er kann oft telefonisch mit der Einsatzleitung sprechen.

Müssen Mitarbeiter Fragen der Beamten beantworten?

Mitarbeiter sind meist Zeugen. Sie dürfen aber Fragen ablehnen, wenn sie sich selbst belasten würden (§ 55 StPO). Darüber müssen die Ermittler sie belehren.

Was passiert mit beschlagnahmten Daten?

Die Staatsanwaltschaft sichtet die Daten und behält nur, was für das Verfahren Bedeutung haben kann. Gegen die Sicherstellung können Sie gerichtliche Entscheidung beantragen (§ 98 Abs. 2 StPO). Ein früher Widerspruch hilft dabei.

Kann ich mich gegen die Durchsuchung im Unternehmen wehren?

Ja, mit der Beschwerde, auch nach Abschluss der Maßnahme. Wichtig ist, dass jeder Betroffene selbst handelt, also auch die GmbH. Sonst geht der Rechtsschutz teilweise verloren, wie der Fall 1 BvR 1409/25 zeigt.

Lesen Sie auch unsere Beiträge zur Hinweisgebermeldung gegen die Geschäftsführung und zum Schreiben der Steuerfahndung. Weitere Themen finden Sie auf unserer Seite Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Ihre eigene Lage ordnen Sie mit dem Vermögensschutz-Check ein.

Schicken Sie uns den Durchsuchungsbeschluss, das Sicherstellungsverzeichnis und Ihr Gedächtnisprotokoll. Sie erfahren dann, welcher Vorwurf im Raum steht und welche Rechtsmittel jetzt sinnvoll sind.

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