Fachanwältin für Erbrecht · Zertifizierte Testamentsvollstreckerin

Erbrecht: Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung

Im Erbfall entscheidet nicht, wer am lautesten fordert, sondern wer seine Rechte und Fristen kennt.

Für Erben, Enterbte und Familien mit Immobilien, Unternehmen, Depots und Kryptowerten. In Stuttgart, Esslingen, bundesweit und bei Nachlässen mit Auslandsbezug.

Diskret · Bundesweit · Deutsch · English · Русский

Anna O. Orlowa, Fachanwältin für Erbrecht in Stuttgart und Esslingen

Anna O. Orlowa, LL.M.
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Erbrecht

Ihr Recht am Nachlass – und die Fristen, die dafür laufen

Im Erbfall treffen Trauer, Geld und Familie aufeinander. Wer seine Rechte kennt und die Fristen wahrt, kommt zu seinem Anteil, ohne jahrelangen Streit. Ich vertrete Erben, Pflichtteilsberechtigte und Familien bundesweit, als Fachanwältin für Erbrecht und zertifizierte Testamentsvollstreckerin.

Für wen ich arbeite

  • 01Kinder, Ehegatten und Eltern, die enterbt oder benachteiligt wurden.
  • 02Erben und Miterben mit Immobilien, Konten, Depots und Unternehmensanteilen.
  • 03Familien und Unternehmer, die ihre Nachfolge regeln wollen.
  • 04Erben mit Nachlass oder Familie in Russland, der Ukraine, Kasachstan und anderen Ländern.

Erbrechtliche Mandate führe ich persönlich, von der ersten Prüfung bis zur Verteilung.

Enterbt

Pflichtteil durchsetzen

Wer durch Testament enterbt ist, geht nicht leer aus. Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern haben einen Pflichtteil, als Geldanspruch gegen die Erben.

Was Ihnen zusteht

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, § 2303 BGB. Er ist ein Anspruch auf Geld, kein Anteil an Haus oder Depot.

Auskunft zuerst

Die Erben müssen Ihnen Auskunft über den Nachlass geben, auf Verlangen durch ein notarielles Nachlassverzeichnis und mit Wertermittlung, § 2314 BGB. Ohne vollständige Auskunft lässt sich der Anspruch nicht beziffern.

Schenkungen der letzten zehn Jahre

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten verschenkt, kommt der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB hinzu. Schenkungen im letzten Jahr vor dem Erbfall zählen voll, danach jedes Jahr ein Zehntel weniger. Bei einer Immobilie mit vorbehaltenem Nießbrauch hat die Frist nach der Rechtsprechung oft noch gar nicht begonnen.

Verjährung

Der Anspruch verjährt in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von der Enterbung erfahren haben, §§ 195, 199 BGB. Ein einfaches Aufforderungsschreiben an die Erben hemmt die Verjährung nicht.

Streit unter Erben

Erbengemeinschaft auflösen

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Solange sie besteht, entscheiden alle gemeinsam, und ein Einzelner kann alles blockieren.

Niemand verfügt allein

Den Nachlass verwalten die Erben gemeinschaftlich, § 2038 BGB. Über einzelne Gegenstände verfügen sie nur gemeinsam, § 2040 BGB. Ein Miterbe kann so den Verkauf der Immobilie oder die Auflösung eines Kontos aufhalten.

Auseinandersetzung verlangen

Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, § 2042 BGB. Scheitert die Einigung, führt der Weg über die Teilungsversteigerung der Immobilie nach § 180 ZVG oder über die Erbteilungsklage.

Wenn einer allein nutzt

Nutzt ein Miterbe eine Immobilie des Nachlasses allein, kommt eine Nutzungsentschädigung in Betracht. Sie muss ausdrücklich verlangt werden.

Verkauf eines Erbteils

Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, haben die übrigen Miterben ein Vorkaufsrecht, § 2034 BGB. Es ist binnen zwei Monaten auszuüben.

Erbe geworden

Die ersten Wochen nach dem Erbfall

Zwischen Trauer und Formularen laufen Fristen. Was in den ersten sechs Wochen geschieht, entscheidet oft über Haftung und Vermögen.

Annehmen oder ausschlagen

Ein Erbe lässt sich binnen sechs Wochen ausschlagen, § 1944 BGB, gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form, § 1945 BGB. Lebte der Verstorbene zuletzt nur im Ausland, oder waren Sie bei Fristbeginn im Ausland, beträgt die Frist sechs Monate. Danach gilt das Erbe als angenommen.

Schulden im Nachlass

Erben haften für die Schulden des Verstorbenen, grundsätzlich auch mit eigenem Vermögen. Die Haftung lässt sich auf den Nachlass beschränken, etwa durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz.

Erbschein oder Testament

Banken und Grundbuchamt verlangen einen Nachweis der Erbfolge. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, genügt das in der Regel. Sonst beantrage ich den Erbschein beim Nachlassgericht.

Nachlass mit Auslandsbezug

Für Erbfälle ab dem 17. August 2015 bestimmt die Europäische Erbrechtsverordnung grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Nachlässe mit Bezug zu Russland, der Ukraine oder Kasachstan bearbeite ich auch auf Russisch.

Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstrecker kontrollieren oder einsetzen

Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass an Stelle der Erben. Er hat weitreichende Befugnisse und klare Pflichten.

Information und Rechenschaft

Unverzüglich nach Annahme des Amtes schuldet er den Erben ein Verzeichnis des Nachlasses, § 2215 BGB. Er muss Auskunft geben und Rechenschaft legen, § 2218 BGB.

Haftung

Verletzt er schuldhaft seine Pflichten, haftet er den Erben auf Schadensersatz, § 2219 BGB.

Entlassung

Bei grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung entlässt ihn das Nachlassgericht auf Antrag, § 2227 BGB.

Ich übernehme das Amt

Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin übernehme ich das Amt selbst, wenn es im Testament angeordnet wird. Gerade bei Immobilien, Unternehmen und Kryptowerten verhindert das Streit unter den Erben.

Digitaler Nachlass

Kryptowerte im Nachlass finden und sichern

Kryptowerte gehen auf die Erben über. Das Problem ist nicht das Recht, sondern der Zugang: Geräte, Notizen, Börsenkonten und Wallets müssen erst gefunden werden.

Rechtlich klar

Kryptowerte gehören zum Nachlass wie jedes andere Vermögen, § 1922 BGB. Für digitale Konten hat der Bundesgerichtshof die Vererblichkeit ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 12. Juli 2018, III ZR 183/17).

Spuren finden

Ich werte Geräte, handschriftliche Notizen, Kontoauszüge und E-Mails von Börsen aus. Die Blockchain zeigt dann, welche Adressen Werte halten und wohin sie geflossen sind.

Zugang herstellen

Bei Börsenkonten führt der Weg über einen Erbnachweis. Bei privaten Wallets entscheidet, ob sich Schlüssel oder Wiederherstellungsphrase finden. Setzen Sie keine Geräte zurück und geben Sie keine weiter.

Vorsorge

Wer Kryptowerte hält, braucht eine Zugangsregelung außerhalb des Testaments. Das Testament wird nach dem Tod eröffnet und gelesen.

Schicken Sie niemandem Passwörter, Schlüssel oder Wiederherstellungsphrasen, auch nicht per E-Mail an mich.

Vorsorge

Nachfolge regeln, bevor Streit entsteht

Ohne Regelung gilt die gesetzliche Erbfolge, und mit ihr oft eine Erbengemeinschaft, die niemand wollte.

Ein Testament, das hält

Ein Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell beurkundet sein. Häufiger als an der Form scheitert es an unklaren Formulierungen, übersehenen Pflichtteilen und an Vermögen, das sich seit der Abfassung verändert hat.

Übertragung zu Lebzeiten

Immobilien und Unternehmensanteile lassen sich schon zu Lebzeiten übertragen, mit Nießbrauch, Wohnrecht und Rückforderungsrechten. Die Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen.

Unternehmen

Gesellschaftsvertrag und Testament müssen zusammenpassen. Sonst entscheidet im Erbfall der Gesellschaftsvertrag, nicht das Testament, wer nachfolgt.

Pflichtteilsverzicht

Streit lässt sich schon zu Lebzeiten vermeiden, etwa durch einen Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung. Er muss notariell beurkundet werden.

Vermögen über Generationen zusammenhalten und vor Haftung schützen: Familienstiftung, Holding und Vermögensschutz.

Fristen im Erbrecht

Diese Fristen dürfen Sie nicht versäumen

AnlassRechtsbehelfFristVorschrift
ErbfallAusschlagung6 Wochen ab Kenntnis§ 1944 Abs. 1 BGB
Erbfall mit AuslandsbezugAusschlagung6 Monate ab Kenntnis§ 1944 Abs. 3 BGB
Irrtum bei Annahme oder FristablaufAnfechtung6 Wochen ab Kenntnis des Grundes§§ 1954, 1956 BGB
Verkauf eines Erbteils an DritteVorkaufsrecht der Miterben2 Monate§ 2034 Abs. 2 BGB
EnterbungPflichtteil3 Jahre ab Ende des Jahres der Kenntnis§§ 195, 199 BGB
Schenkungen zu LebzeitenPflichtteilsergänzung10 Jahre, ab dem 2. Jahr jährlich ein Zehntel weniger§ 2325 Abs. 3 BGB

Ihre Ausschlagungsfrist und die Verjährung Ihres Pflichtteils berechnet der Erbrecht-Check oben auf dieser Seite.

Warum REXUS

Erbrecht mit Blick für Vermögen

I

Fachanwältin für Erbrecht

Erbrecht ist mein Fachgebiet. Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin kenne ich die Verwaltung eines Nachlasses auch von innen.

II

Vermögen verstehen

Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und zertifizierte Expertin für Kryptowerte bewerte und finde ich Depots, Unternehmensanteile und Kryptowerte selbst.

III

International

Nachlässe mit Bezug zu Russland, der Ukraine, Kasachstan und anderen Ländern bearbeite ich auf Deutsch, Englisch und Russisch.

So läuft das Mandat

Vom Erbfall zu Ihrem Anteil

01

Lage schildern

Schildern Sie in wenigen Sätzen, wer verstorben ist, ob es ein Testament gibt und was Sie erreichen wollen.

02

Fristen sichern

Ich prüfe zuerst, welche Fristen laufen, etwa Ausschlagung, Vorkaufsrecht oder Verjährung, und sichere sie.

03

Durchsetzen oder gestalten

Ich setze Ihre Ansprüche gegenüber Erben, Miterben, Testamentsvollstrecker und Banken durch oder gestalte Ihre Nachfolge. Die Zusendung ist noch kein Auftrag; über die Übernahme entscheide ich nach Durchsicht.

Häufige Fragen

Fragen zum Erbrecht

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils, § 2303 BGB. Beispiel: Setzt der Verstorbene seinen Ehegatten, mit dem er im gesetzlichen Güterstand lebte, zum Alleinerben ein und hinterlässt zwei Kinder, beträgt der gesetzliche Erbteil jedes Kindes ein Viertel, der Pflichtteil also ein Achtel des Nachlasswerts.

Die Erben geben mir keine Auskunft. Was kann ich tun?

Sie haben nach § 2314 BGB Anspruch auf Auskunft über den Nachlass und auf Wertermittlung, auf Verlangen durch ein notarielles Nachlassverzeichnis. Verweigern die Erben die Auskunft, wird sie zusammen mit der Zahlung im Wege der Stufenklage eingeklagt.

Kann ein Miterbe den Verkauf des Hauses verhindern?

Auf Dauer nicht. Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen, § 2042 BGB. Scheitert die Einigung, führt der Weg über die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG. Meist ist ein Verkauf aus freier Hand wirtschaftlich besser, und die Aussicht auf die Versteigerung bringt Bewegung in die Verhandlung.

Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?

Sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem Sie vom Erbfall und von Ihrer Erbenstellung erfahren haben, § 1944 BGB. Lebte der Verstorbene zuletzt nur im Ausland, oder waren Sie bei Fristbeginn im Ausland, sind es sechs Monate. Die Ausschlagung erklären Sie gegenüber dem Nachlassgericht.

Brauche ich einen Erbschein?

Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, genügt das Banken und Grundbuchamt in der Regel. Gegenüber Banken kann auch ein eröffnetes handschriftliches Testament ausreichen, wenn es die Erbfolge eindeutig belegt (BGH, Urteil vom 5. April 2016, XI ZR 440/15).

Der Testamentsvollstrecker informiert uns nicht. Was können wir tun?

Er schuldet ein Nachlassverzeichnis, § 2215 BGB, sowie Auskunft und Rechenschaft, § 2218 BGB. Kommt er dem nicht nach, lässt sich das einklagen. Bei grober Pflichtverletzung entlässt ihn das Nachlassgericht auf Antrag, § 2227 BGB.

Gehören Kryptowerte zum Nachlass?

Ja. Sie gehen wie jedes andere Vermögen auf die Erben über, § 1922 BGB. Das Problem ist der Zugang: Ohne Schlüssel oder Wiederherstellungsphrase lassen sich private Wallets nicht öffnen. Börsenkonten sind über einen Erbnachweis erreichbar.

Welches Erbrecht gilt, wenn der Verstorbene im Ausland lebte?

Für Erbfälle ab dem 17. August 2015 grundsätzlich das Recht des Staates, in dem er zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, Art. 21 der Europäischen Erbrechtsverordnung. Er konnte aber das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen, Art. 22. Das gilt auch, wenn danach das Recht eines Staates außerhalb der EU anzuwenden ist.

Kann ich schon zu Lebzeiten Streit unter meinen Erben verhindern?

Weitgehend, mit einem klaren Testament, einem Pflichtteilsverzicht der Kinder und der Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Ein Pflichtteilsverzicht muss notariell beurkundet werden.

Erbfall schildern

Schildern Sie in wenigen Sätzen: Wer ist verstorben und wann? Gibt es ein Testament? Wer ist Erbe? Was möchten Sie erreichen?

Vermerken Sie im Betreff, wenn eine Frist läuft, etwa die Ausschlagungsfrist oder eine Frist des Nachlassgerichts.

Was ich prüfe:
✓ Ihre Stellung: Erbe, Miterbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer
✓ Laufende Fristen: Ausschlagung, Vorkaufsrecht, Verjährung
✓ Den Nachlass: Immobilien, Konten, Depots, Unternehmensanteile, Kryptowerte
✓ Den kürzesten Weg zu Ihrem Anteil oder zu einer tragfähigen Nachfolge

Mandatsbearbeitung unter anwaltlicher Schweigepflicht. Bundesweit, auf Deutsch, Englisch und Russisch. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden. Die Zusendung ist noch kein Auftrag; über die Übernahme entscheide ich nach Durchsicht.