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Konto gesperrt oder gekündigt

Bank, Börse, Depot oder Nachlass: Wir prüfen die Sperre und setzen Ihre Ansprüche auf Freigabe durch. Zivil- und strafrechtlich aus einer Hand.

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Was jetzt zählt

Die Bank sperrt, schweigt und kündigt

Die App zeigt einen Fehler, die Überweisung hängt, der Kundenservice antwortet mit Textbausteinen. Hinter einer Kontosperre steckt fast immer eine von sieben Ursachen. Jede verlangt eine andere Antwort, und die falsche Antwort kostet Wochen oder öffnet ein Ermittlungsverfahren.

Wir klären zuerst, was die Bank wirklich vorhat. Dann verlangen wir Freigabe und Auszahlung, gegenüber der Bank, der Börse, dem Depot oder der Staatsanwaltschaft.

  • Sparkasse
  • Volks- und Raiffeisenbank
  • Postbank
  • Deutsche Bank
  • Commerzbank
  • ING
  • DKB
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  • Revolut
  • Trade Republic
  • PayPal
  • Wise

Für Privatkunden und Unternehmen

01Konto gesperrt wegen Geldwäscheverdacht

Ungewöhnliche Eingänge, Bargeld, Krypto-Auszahlungen oder Zahlungen aus dem Ausland lösen bei der Bank eine Prüfung aus. Meldet sie den Verdacht an die Financial Intelligence Unit (FIU), darf sie die gemeldete Transaktion erst ausführen, wenn FIU oder Staatsanwaltschaft zustimmen oder der dritte Werktag nach Abgang der Meldung verstrichen ist (§ 46 Abs. 1 GwG). Den Grund darf sie Ihnen nicht nennen (§ 47 GwG).

Schreiben Sie der Bank keine langen Erklärungen. Was Sie jetzt mitteilen, kann später in einer Ermittlungsakte stehen.

Nach Krypto-Gewinn, Erbschaft oder Verkauf

02Bank verlangt Mittelherkunftsnachweis

Die Bank will wissen, woher das Geld stammt: aus Kryptogewinnen, einer Erbschaft, einem Immobilienverkauf oder dem Ausland. Bis dahin hält sie die Gutschrift zurück oder schränkt das Konto ein.

Wir stellen den Nachweis so zusammen, dass er die Prüfung der Bank besteht und keine steuerlichen Fragen aufwirft, die Sie nicht stellen wollen.

Für Privatkunden und Unternehmen

03Konto gekündigt, Geschäftsverbindung beendet

Die Bank kündigt Girokonto, Depot und Kreditlinie zugleich, oft mit kurzer Frist und ohne Begründung. Ein Basiskonto darf sie nur aus gesetzlich bestimmten Gründen kündigen, Sparkassen sind zusätzlich an das Willkürverbot gebunden.

Wir prüfen, ob die Kündigung trägt, sichern Ihr Guthaben und verschaffen Ihnen Zeit für ein neues Konto.

Für russische Staatsangehörige und Unternehmen mit Russlandbezug

04Konto gekündigt wegen Russlandsanktionen

Kreditinstitute in der EU dürfen von russischen Staatsangehörigen und in Russland ansässigen Personen keine neuen Einlagen annehmen, wenn das Guthaben je Institut 100.000 Euro übersteigt (Art. 5b VO (EU) Nr. 833/2014). Wer eine EU-Staatsangehörigkeit oder einen Aufenthaltstitel in der EU besitzt, ist ausgenommen. Viele Banken kündigen trotzdem pauschal.

Wir prüfen, ob die Sanktion Sie überhaupt erfasst, und beantragen Freigaben bei Bank und Behörde. Auf Wunsch arbeiten wir auf Russisch.

Wenn die Staatsanwaltschaft dahintersteht

05Konto eingefroren durch Staatsanwaltschaft

Ein Vermögensarrest (§ 111e StPO) friert das Konto auf Anordnung von Gericht oder Staatsanwaltschaft ein. Liefen fremde Gelder über Ihr Konto, ermittelt die Polizei oft wegen Geldwäsche, auch wenn Sie selbst getäuscht wurden. Dann geht es nicht mehr um Bankrecht, sondern um Strafrecht.

Äußern Sie sich nicht, bevor wir die Akte kennen. Wir beantragen Akteneinsicht, greifen den Arrest an und verteidigen Sie im Verfahren.

Für Erben und Testamentsvollstrecker

06Nachlasskonto gesperrt, Bank zahlt nicht aus

Nach dem Todesfall sperrt die Bank die Konten des Erblassers und verlangt einen Erbschein. Darauf darf sie nicht pauschal bestehen: Ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll genügt regelmäßig (BGH, Urteil vom 8. Oktober 2013, XI ZR 401/12).

Wir legitimieren Erben und Testamentsvollstrecker gegenüber der Bank und sorgen dafür, dass der Nachlass verfügbar wird.

Für Anleger

07Auszahlung bei Börse oder Depot blockiert

Die Kryptobörse sperrt Auszahlungen, der Neobroker schränkt das Depot ein, Wertpapiere liegen bei Euroclear oder Clearstream fest. Wir klären, worauf sich die Sperre stützt, und verlangen Freigabe oder Übertrag.

Warum REXUS

Bankrecht und Strafrecht in einer Hand

Hinter vielen Kontosperren steht eine Verdachtsmeldung. Wer nur mit der Bank verhandelt, übersieht das Verfahren, das daraus folgen kann. Wir führen beides.

Fachanwältin seit 2015Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Erbrecht.
Eigene Blockchain-ForensikWir haben Geldflüsse in Millionenhöhe verfolgt und belegen die Herkunft Ihrer Mittel selbst.
Drei SprachenDeutsch, Englisch und Russisch. Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Häufige Fragen

08Fragen zur Kontosperre

Wie lange darf die Bank mein Konto sperren?

Eine feste Höchstdauer gibt es nicht. Eine an die FIU gemeldete Transaktion darf die Bank bis zur Zustimmung von FIU oder Staatsanwaltschaft, längstens bis zum Ablauf des dritten Werktags nach Abgang der Meldung, anhalten (§ 46 Abs. 1 GwG). Jede darüber hinausgehende Sperre muss sich auf den Kontovertrag stützen und verhältnismäßig sein.

Muss die Bank mir sagen, warum sie das Konto gesperrt hat?

Nicht, wenn sie eine Verdachtsmeldung erstattet hat. Das Geldwäschegesetz verbietet ihr, Sie darüber zu informieren (§ 47 GwG). Das Schweigen der Bank ist deshalb oft selbst ein Hinweis auf die Ursache.

Darf die Bank mein Girokonto einfach kündigen?

Private Banken dürfen ein Girokonto in der Regel mit Frist kündigen. Ein Basiskonto darf nur aus gesetzlich bestimmten Gründen gekündigt werden, und Sparkassen sind an das Willkürverbot gebunden. Ob die Kündigung trägt, hängt vom Einzelfall ab.

Was ist ein Mittelherkunftsnachweis?

Der Beleg, woher Ihr Geld stammt, etwa Lohnabrechnungen, Kaufverträge, Erbnachweise oder Transaktionshistorien einer Kryptobörse. Banken verlangen ihn, um ihre Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.

Darf die Bank von Erben einen Erbschein verlangen?

Nicht pauschal. Nach dem BGH genügt regelmäßig ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll (Urteil vom 8. Oktober 2013, XI ZR 401/12).

Meine Bank hat gekündigt, weil ich russischer Staatsbürger bin. Ist das zulässig?

Die EU-Sanktionen verbieten neue Einlagen über 100.000 Euro je Institut, nicht das Konto an sich. Wer eine EU-Staatsangehörigkeit oder einen Aufenthaltstitel in der EU hat, ist ausgenommen (Art. 5b VO (EU) Nr. 833/2014). Eine pauschale Kündigung geht deshalb oft weiter, als die Sanktion verlangt.

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